"Schwere Hammerschläge ausgeschlossen"
Neuburg/Landshut Ein Schlag ins Genick hätte Rudolf Rupp töten können. Doch daran ist er nicht gestorben, erläuterte der Münchner Rechtsmediziner Rudolph Penning gestern vor dem Landshuter Landgericht. Die Wirbel im Nacken seien völlig unverletzt und auch "schwere Hammerschläge auf den Kopf sind auszuschließen", so der Gutachter.
Ein weiteres Details des Tathergangs ist widerlegt
Damit ist zwar ein weiteres Detail des bisher angenommenen Tathergangs objektiv widerlegt, denn 2005 war das Landgericht Ingolstadt überzeugt gewesen, der Ex-Freund der älteren Tochter, Matthias E., hätte den Heinrichsheimer Landwirt Rudolf Rupp 2001 von hinten mit einem Kantholz erschlagen. Doch laut Penning ist es trotzdem wahrscheinlich, dass Rudolf Rupp durch einen Schlag auf den Hals starb - nämlich auf den Kehlkopf.
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