
Vorsorgen für Unfall, Krankheit, Alter
Landratsamt beleuchtet Rechtslage und empfiehlt, rechtzeitig Vollmachten zu erteilen
Beinahe täglich ist in der Zeitung von schweren Verkehrsunfällen zu lesen, mit oft lebensgefährlich verletzten Menschen. Für einen Unfall oder auch für eine schlimme Erkrankung gilt: Davon betroffen sein kann jeder – ob jung oder alt. Wie ist es, wenn jemand in eine solche Situation kommt und Entscheidungen über medizinische Maßnahmen oder die Finanzen getroffen werden müssen, die der- oder diejenige selbst nicht mehr treffen kann? Das Landratsamt Aichach-Friedberg empfiehlt in einer Pressemitteilung, rechtzeitig in gesunden Tagen vorzusorgen.
Bei minderjährigen Kindern stehen die Eltern in der Verantwortung. Bei Erwachsenen allerdings dürften nicht ohne Weiteres Ehepartner, Eltern oder nahestehende Angehörige entscheiden, heißt es in der Pressemitteilung. Es gibt kein automatisches Vertretungsrecht unter Angehörigen. Deshalb rät das Landratamt, in gesunden Tagen vorzusorgen, indem man einer Person des absoluten Vertrauens eine sogenannte Vorsorgevollmacht erteilt. Während ein Testament die Erbfolge im Falle des Versterbens regeln kann, bestimmt eine Vollmacht einen gesetzlichen Vertreter, der dann tätig werden soll, wenn man zu Lebenszeiten selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
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