Freizeitanlagen nicht gefährden
Kirchengrundstück in Aichach-Nord soll Wohngebiet werden
Aichach Die Freizeitsportanlagen in Aichach-Nord dürfen nicht gefährdet werden – darin war sich der Aichacher Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung einig. Anlass war ein Antrag der Bischöflichen Finanzkammer, die gleich gegenüber ein Kirchengrundstück für Wohnhäuser nutzen möchte. Dennoch stimmte der Stadtrat zu, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Im Laufe des Verfahrens soll sichergestellt werden, dass ein möglicher Konflikt zwischen den Freizeitanlagen und den Wohnhäusern wegen des Lärms nicht zu Lasten der Stadt und ihrer Einrichtungen geht.
Vom Bau einer Kirche ist nicht mehr die Rede
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