Auf dem Hollenbacher Pumptrack herrscht Partyverbot
Plus Für die geplante Mountainbike-Strecke im Süden von Hollenbach wird eine Hausordnung festgelegt. Warum auf der Anlage der Vortrieb nur mit Muskelkraft zulässig ist.
Beim Pumptrack, der südlich von Hollenbach geplant ist, hat die Gemeinde wieder einen wichtigen Schritt gemacht. In der Sitzung des Gemeinderats am Donnerstag wurden beim Bebauungsplan wie bei der dafür erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes die Billigungsbeschlüsse gefasst. Nun erfolgt eine erneute Auslegung. Bürgermeister Franz Xaver Ziegler erklärte auf Anfrage: "Ich gehe davon aus, dass wir noch vor der Sommerpause den Satzungsbeschluss fassen." Wann die Arbeiten über die Bühne gehen sollen, das ließ er noch offen. Wichtig ist ihm, dass man jetzt mit der Detailplanung weiterkomme.
Unter einem Pumptrack versteht man eine künstlich angelegte Mountainbike-Strecke. Auf ihr werden sich Kinder und Jugendliche in absehbarer Zeit vergnügen können. Zuvor muss noch geklärt werden, wann die Zuschüsse für diese Maßnahme zu erwarten sind. Privatpersonen hatten sich bei der Auslegung der Pläne nicht zu Wort gemeldet. Vonseiten der Träger öffentlicher Belange wurden mehrere Anregungen oder Forderungen vorgetragen. Laute Musik ist auf der Anlage verboten, genutzt werden darf sie nur im Zeitraum zwischen 7 und 22 Uhr. Eine Beleuchtung wird nicht errichtet. Veranstaltungen wie Partys sind nicht erlaubt. Es wird eine Art Hausordnung erlassen. Um die Nachbarschaft keinem unangemessenen Lärm auszusetzen, dürfen auf der Anlage keine motorisierten Gefährte zum Einsatz kommen. Allein Muskelkraft ist dort zulässig.
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