Corona: Landratsamt hebt Maskenpflicht an Grundschulen auf
Trotz Corona-Warnstufe rot müssen Grundschüler im Landkreis Günzburg weiterhin keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das hat das Landratsamt bekannt geben.
25 neue Corona-Fälle verzeichnete der Landkreis Günzburg am Freitag. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis stieg damit auf 66,13. Insgesamt sind bisher 573 Fälle im Landkreis registriert worden. Damit bleibt die Corona-Ampel weiter auf rot. Eine umstrittene Maßnahme bei dieser Infektionslage hat das Landratsamt nun aber kassiert: Ab Freitag, 23. Oktober, gilt an den Grundschulen im Landkreis Günzburg keine Maskenpflicht im Unterricht.
Dies ist Teil einer Allgemeinverfügung, die Landratsamt am Donnerstag erlassen hat. Mit der Allgemeinverfügung wird Grundschülern innerhalb ihres Klassenverbundes erlaubt, im Unterricht am Platz die Maske abzusetzen. Dies gilt auch auf Außenflächen, wenn sich der feste Klassenverbund im Außenbereich getrennt von anderen Klassenverbünden aufhält. Gleiches gilt laut Landkreis auch für eine feste Gruppe der schulischen Ganztagesangebote oder der Mittagsbetreuung. Damit folgt der Landkreis Günzburg anderen schwäbischen Landkreisen, die sich bereits über die Anordnung hinweggesetzt haben.
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