Gersthofer Bauausschuss stimmt widerwillig Asylunterkunft im Zentrum zu
Plus Das Musikerviertel in Gersthofen ist ein Wohngebiet, weitgehend geprägt von Zweifamilienhäusern. Nun soll eines davon eine Asylbewerberunterkunft werden.
Für das Grundstück an der Johann-Strauß-Straße im Stadtzentrum wurde im Oktober letzten Jahres ein Bauantrag für einen Anbau eingereicht, der in der Sitzung des Bauausschusses im November behandelt wurde. Aufgrund der massiven Abweichungen erteilte das Gremium das gemeindliche Einvernehmen einstimmig nicht. Das Landratsamt hat den Antrag mittlerweile abgelehnt. Nun wurde eine Nutzungsänderung für das Zweifamilienhaus in eine dezentrale Unterkunft für Asylsuchende vorgelegt. Der Bauausschuss tat sich mit der Zustimmung schwer.
Anfang des Jahres ging der Antrag zur Nutzungsänderung des Bestandsgebäudes in eine Unterkunft für Asylsuchende ein. Das Vorhaben liegt laut Jürgen Kaiser von der Bauverwaltung im Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 15. Dieser setzt ein allgemeines Wohngebiet fest. „Eine Flüchtlingsunterkunft gilt gemäß der Rechtsprechung als Anlage für soziale Zwecke. Diese ist allgemein zulässig“, erläuterte Kaiser. Er hielt das Vorhaben für unkritisch, weil es sich um eine Umnutzung im Bestand handle und keine nach außen wirksamen Umbauten vorgesehen seien. Eine Ablehnung durch den Bauausschuss sei daher wenig Erfolg versprechend. „Da es sich um eine Umnutzung im Bestand handelt, sind auch keine sonstigen Abweichungen vom Bebauungsplan erforderlich.“
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