Anlieger müssen jetzt die Straße kehren
Die bisherige Reinigungs- und Sicherungssatzung ist in Ustersbach seit 20 Jahren außer Kraft. Nun gibt es eine neue Verordnung.
Überraschung oder doch nicht? Die Gemeinderäte ließen sich zumindest in der jüngsten Sitzung nichts anmerken. Einer der Tagesordnungspunkte war nämlich der Erlass einer Straßenreinigungs- und Streuverordnung. Der Grund: Die bislang vorhandene Verordnung der Gemeinde ist seit rund zwei Jahrzehnten unwirksam.
Bürgermeister Willi Reiter erklärte dann auch warum. „Für die Gemeinde wurde zuletzt eine Straßenreinigungsverordnung im Jahr 1978 erlassen“, verdeutlichte er. Zu beachten sei jedoch, dass eine derartige Verordnung nach Ablauf von 20 Jahren außer Kraft tritt. „Ein Neuerlass über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und der Sicherung der Gehbahnen im Winter ist somit zwingend erforderlich, auch im Hinblick auf Verkehrssicherungspflicht und Haftungsansprüche“, resümierte das Gemeindeoberhaupt.
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