Anwohner: Sichtschutz ist niedriger
Welche Höhen gelten in Diedorf?
Die Sichtschutzelemente rund um sein Grundstück seien nicht höher als zwei Meter, betont der Eigentümer des Grundstücks in Lettenbach, mit dem sich vor wenigen Tagen erneut der Bauausschuss der Gemeinde Diedorf befasst hat.
Wie berichtet, hatten die Ausschussmitglieder einen nachträglichen Bauantrag für die Einfriedung abgelehnt. Eigentlich sind laut Bebauungsplan in dem betreffenden Bereich von Lettenbach Zäune in Höhe von 80 Zentimetern erlaubt. Bei Grenzen zu Nachbargrundstücken ist die Höhe von zwei Metern die nächste wichtige Kennzahl: Höher dürfen sie nicht sein, und das seien sie auch nicht, betont Eigentümer Andreas Maurus. Im Bauausschuss war man von einer nicht genehmigungsfreien Höhe von 2,30 Metern ausgegangen.
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