Es floss mehr Geld in die Rücklage als geplant
Wohl noch einmal auf die Tagesordnung kommen wird der Beschluss über die Jahresrechnung der Gemeinde Aystetten. Dies erklärte der geschäftsleitende Beamte Wolfgang Dehling. Der Grund: "Der Gemeinderat hätte die Jahresrechnung beschließen müssen. Sie bloß zur Kenntnis zu nehmen, wie bei der Sitzung geschehen, ist rechtlich nicht zulässig."
Wie berichtet, hatte der Rechnungsprüfungsausschuss bei einigen Haushaltsposten Überschreitungen festgestellt, die in Einzelfällen im sechsstelligen Bereich lagen. "Für den Beobachter der Sitzung, dem anders als den Gemeinderäten die Ausführungen der Verwaltung nicht vorlagen, ist der Eindruck entstanden, die Gemeinde Aystetten hätte mehr Geld ausgegeben als vorhanden war", betont Bürgermeister Peter Wendel gegenüber unserer Zeitung. "Vielmehr fiel die Zuführung zum Vermögenshaushalt mit 707 600 Euro um 332 400 höher aus als im Haushaltsansatz 2009 vorgesehen", so Wendel. Außerdem sei auch die Zuführung in die allgemeine Rücklage um 198 400 Euro im Vergleich zum Etatentwurf gestiegen und liege nun bei 718 700 Euro. "Wir haben also insgesamt gut gewirtschaftet. Die Überschreitungen fielen nur bei Einzelposten an und waren zum Teil nicht vorhersehbar."
Als Beispiel nennt er knapp 120 000 Euro Überschreitung beim Tiefbau an der Josef-Mörtl-Straße. "Dieser Betrag ist unter anderem entstanden durch eine Rechnung aus dem Jahr 2008, die erst 2009 gebucht wurde", betont Wolfgang Dehling. Weiterhin seien die Kosten durch die Bauverzögerung sowie durch nicht vorhersehbare Maßnahmen wie Bearbeitung des schlechten Untergrunds, Böschungsbau sowie die Installation eines Leerrohrs für DSL-Kabel gestiegen. Weiter sagt Wendel, dass die Überschreitung im Posten "Verschiedene Aufwendungen für Verwaltung und Betrieb" in Höhe von 6161 Euro nicht allein angefallen seien, um nach dem Tod der Ehrenbürger Günter Hertrich und Wolf von Stetten Todesanzeigen und Kranzgebinde zu finanzieren. "Auch die Feierlichkeit am Anfang des Jahres zur Ehrung der neuen Ehrenbürger trägt zu den Kostenmehrungen bei", so Wendel.
Wasser/Kanal Schon 2007 hatte die Rechtsaufsicht moniert, dass bei Wasserversorgung und Abwassergebühren eine Unterdeckung vorliege. Diese beiden Einrichtungen müssen aber kostendeckend betrieben werden. "Für die Neukalkulation wurden bereits Angebote eingeholt", erklärt Wolfgang Dehling. "Eine Vergabe zur Globalkalkulierung wird auf die Tagesordnung der Januarsitzung gesetzt."
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