Denkmalschutz schiebt einen Riegel vor
Die Pläne für eine neue Aussegnungshalle in Steppach waren fast fertig. Nun gilt das alte Gebäude plötzlich als schützenswert und darf nicht abgerissen werden
Es ist zugegeben ein hübscher Bau, mit Walmdach und Giebel, erbaut um 1925. Doch die Aussegnungshalle am Steppacher Friedhof galt schon lange als marode und nicht mehr funktionstüchtig, deshalb wurde ein Neubau geplant. In einem Architektenwettbewerb suchte die Stadt sogar nach dem Entwurf, der Funktionalität am besten mit dem sakralen Charakter eines Leichenhauses umsetzte. Wichtig war ein barrierefreier Zugang, genügend Platz für die Trauergäste auch bei schlechtem Wetter, sanitäre Einrichtungen und eine Umkleidemöglichkeit für den Pfarrer. Dies alles hat die alte Aussegnungshalle nämlich nicht. Einige Sitzungen gingen ins Land, beauftragt wurde der Steppacher Architekt Eberhard Wunderle, dessen Entwurf am besten gefallen hatte. Doch nun geht alles zurück auf Anfang. Denn ein besorgter Bürger hatte die Behörden auf den besonderen Wert des alten Baus hingewiesen und so hat das Landesamt für Denkmalschutz die Halle flugs in die Denkmalliste eingetragen.
In der Beschreibung heißt es dort: „ eingeschossiger Walmdachbau mit mittigem Treppengiebel-Zwerchhaus, um 1925“. Der Bau könne als sehr qualitätsvoll bezeichnet werden, ihm komme allein durch seine Entstehungszeit hoher Seltenheitswert zu. Das Amt für Denkmalschutz fand auch nach einem Ortstermin keine Möglichkeit, einen Abriss des Gebäudes zu erlauben. Das Gebäude sollte saniert werden und/oder ein alternativer Standort für einen Neubau gesucht werden. Den es freilich am Friedhof bei St. Gallus in Steppach in Hanglage nicht gibt, da waren sich die Mitglieder im Planungsausschuss weitgehend einig. Auch war ihnen unklar, wie die alte Halle nach einer Sanierung denn anderweitig genutzt werden sollte.
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