
Bürger entscheiden über Biberbacher Burgblick bei Bundestagswahl

Plus Der Biberbacher Gemeinderat macht den Weg für die Abstimmung frei. Nur ein Mitglied des Gremiums war dagegen.
Wenn Deutschland am Sonntag, 26. September, seinen neuen Bundestag wählt, dürfen die Biberbacher aller Voraussicht nach ein Kreuzchen mehr machen. Denn zeitgleich soll in der Marktgemeinde der Bürgerentscheid über den freien Burgblick im Ortsteil Markt stattfinden.
So hat es der Gemeinderat am Dienstag mit einer Gegenstimme beschlossen. Die Unterlagen zum Bürgerbegehren, die von der Interessengemeinschaft Freier Burgblick Markt eingereicht wurden, waren von der Verwaltung geprüft und für zulässig befunden worden.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Es sollte der Fairneß halber den Biberbacher Bürgern die für ein Bürgerbegehren gestimmt haben,erklärt werden,daß Sie von den
Anstiftern dieses Bürgerbehrens bewußt falsch über die Tatsachen informiert wurden und somit für ihr Bürgerbehren mißbraucht
wurden. Es gibt nämlich überhaupt keine nennenswerte Beeinträchtigung des freien Blickes auf die Marker Burg wie es der Gemeinderat in der Einbeziehnungssatzung beschlossen hat , wenn unterhalb der Burg entlang der Ortsstraße ein Haus gebaut wird.
Sowohl die untere Denkmalschutzbehörde und auch das Landesamt für Denkmalpflege konnten nach Prüfung keine wesentliche Beeinträchtigung der freien Ansicht auf die Burg feststellen.Die beiden Behörden haben dies ausdrücklich festgestellt. Die Burg steht dafür viel zu hoch auf dem Berg.Viele Bürger haben im guten Glauben für das Bürgerbegehren gestimmt,weil es ihnen falsch und somit irreführend dargestellt wurde ,daß der Blick auf die Burg beeinträchtigt würde. Dies trifft keinesfalls zu. Jeder kann sich an Ort und Stelle davon überzeugen. Es spielen vielmehr ganz andere Gründe für das Bürgerbehren eine Rolle nämlich das Begleichen alter offener Rechnungen und vor allem Neid auf den Eigentümer des Grundstückes.Mit großer Wahrscheinlichkeit hätte sich fast niemand für eine Unterschrift zu einem Bürgerbegehren hergegeben , wenn vorher über das Bauvorhaben transparent und anschaulich informiert worden wäre . Es gibt hier den begründeten Verdacht , daß ein Gestaltungsmißbrauch für den Sinn und Zweck eines Bürgerbehrens vorliegt.
Erwin Seiler