Biogasanlage: Zusage für Zufahrt soll erfüllt werden
Wegen der beantragten Kapazitätserweiterung stellt der Biberbacher Rat eine Forderung auf
Mit der Installation eines weiteren Motors möchte der Betreiber der Biogasanlage im Norden von Biberbach die Flexprämie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nutzen. Die Sonderprämie gibt es für Anlagen, die flexibel mehr Strom liefern können, wenn Solar- oder Windenergie nicht zur Verfügung stehen. Die zusätzliche Leistung darf aber nicht durchgängig abgerufen und die Höchstbemessung der ersten Anlage nicht überschritten werden.
Den entsprechenden Erweiterungsantrag des Betreibers auf Installation eines zusätzlichen Motors mit 250 Kilowattstunden elektrischer Leistung nahm der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung unter die Lupe. Die Gesamtkapazität der Anlage beläuft sich auf 490 Kilowattstunden im Jahresmittel. Ebenfalls beantragt wurden eine Bedachung der Dieseltankanlage und eine Einfriedung der gesamten Biogasanlage mit einem Wall. Dieser werde in absehbarer Zeit ohnehin Pflicht und wurde deshalb gleich im Gesamtantrag mit aufgenommen, so Bürgermeister Wolfgang Jarasch.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.