Corona: Maskenpflicht in den Behörden im Augsburger Land
Bürger müssen bei Besuchen im Landratsamt einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gibt aber auch Ausnahmen.
Die derzeitige Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum gilt mit ausdrücklichen Ausnahmen. Das Landratsamt Augsburg hat diese aktuell zusammengestellt.
Wer unter einer Krankheit leidet oder eine Behinderung hat, die das Tragen einer Maske unzumutbar erschwert oder unmöglich macht, muss keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das bayerische Innenministerium empfiehlt allen betroffenen Mitbürgern, in der Öffentlichkeit eine entsprechende ärztliche Bestätigung mitzuführen, um die für sie geltende Ausnahme im Bedarfsfall glaubhaft machen zu können.
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