Das Ehrenamt ist unbezahlt
Die Frage, ob ehrenamtliche Rettungshelfer künftig noch alle Aufwandsentschädigungen steuerfrei beziehen können, sorgte gestern auch in der Region für Aufregung.
Dietmar Bauer, der Leiter der Stabstelle Gemeindecaritas beim Caritasverband für die Diözese Augsburg, sieht bei der Entschädigung Ehrenamtlicher ein grundsätzliches steuerrechtliches Problem: "Es gibt gerade im sozialen Bereich eine Grauzone zwischen beruflicher Erwerbsarbeit und unbezahltem Ehrenamt. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, Klarheit zu schaffen."
Nach Ansicht der Caritas sei ein Ehrenamt unbezahlt. Aufwandsentschädigungen dienten nur der Kompensation tatsächlich entstandener Kosten. "In der aktuellen Diskussion geht es meiner Ansicht nach eher um eine Art Entlohnung. Diese ist mit Sicherheit sehr gering und auch angemessen. Sie stellt den Gesetzgeber aber vor steuerrechtliche Probleme."
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