Wie hoch darf ein schöner Gartenzaun sein?
Meitinger Gemeinderäte befassen sich erneut mit dem umstrittenen Thema
Jetzt sind sie wieder ein Thema im Marktgemeinderat: die Gartenzäune. Dabei hatte sich der Rat bereits im Jahr 2008 eingehend mit der Frage befasst, welche Höhe für einen Meitinger Gartenzaun angebracht ist. Denn damals gab es in den neueren Bebauungsplänen teilweise sehr genaue, aber völlig unterschiedliche Vorschriften, wie ein Gartenzaun in Meitingen auszusehen hat. Das reichte von „senkrechte Holzlattenzäune bis 1,20 Meter hoch“ bis hin zur völligen Freigabe, wo nur noch die Bayerische Bauordnung zu beachten ist.
Doch 2008 entschloss man sich, allen Bürgern in Meitingen hinsichtlich ihrer Gartenzäune mehr Freiheiten zu gewähren. Beim Material wurden überhaupt keine Vorgaben mehr gemacht und die Höhe auf der Seite zur öffentlichen Verkehrsfläche durfte 1,50 Meter betragen. Natürlich musste nun keiner seinen alten, höheren Gartenzaun abbauen, denn der genoss Bestandsschutz. Genau das führte jetzt erneut zu Grundsatzdiskussionen um den Meitinger Gartenzaun. Denn es gibt immer noch Exemplare, die die stolze Höhe von zwei Metern aufweisen, was laut Bayerischer Bauordnung die Maximalhöhe für eine genehmigungsfreie Einfriedung ist.
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