Drängler darf Führerschein behalten
Aichach Mit zusammen gezogenen Schultern sitzt der Angeklagte im Gerichtssaal. Im Oktober vergangenen Jahres soll er eine vor ihm fahrende Frau mit dem Auto bedrängt haben. Der Auszubildende gibt alles zu und entschuldigt sich für sein Fehlverhalten. Als Strafe dafür verurteilt ihn Jugendrichter Dieter Gockel dazu, vier Tagessätze à 100 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Was sich an dem Herbstabend kurz nach 18 Uhr ereignet hat, ist also eindeutig. Der 19-jährige war mit dem Auto von Haunswies nach Aichach unterwegs. In Griesbeckerzell fuhr er dicht auf das Heck des Wagens vor ihm auf. Die Fahrerin beschleunigte nach dem Ort auf 100 km/h. Doch der Angeklagte bedrängte sie weiterhin, wechselte zwischen nah auffahren und bremsen, zudem steuerte er sein Fahrzeug in Schlangenlinien über die Straße. Der Angeklagte setzte mehrmals zum überholen an, doch das war auf der Strecke nicht möglich. Diesen Fahrstil behielt er laut Staatsanwaltschaft über sieben Kilometer bei.
Schnell ermittelt
Doch Polizisten beobachteten diese Fahrweise und setzten sich mit der Fahrerin des Wagens in Verbindung. Der Drängler war schnell ermittelt. So klar die Tat war, so sehr drängte sich die Frage auf, warum der Auszubildende sich an diesem Abend so verhalten hat. Er nennt einen Streit mit seiner Freundin als Grund für seinen Fahrstil: "Ich bin von einem Mädel so verletzt worden, da wollt ich einfach nur heim", erklärt der Angeklagte. Daniela Friedel von der Jugendgerichtshilfe beschreibt den 19-jährigen als hilfsbereiten und zuverlässigen Menschen, der aus einem stabilen Umfeld kommt. Sie nimmt ihm ab, dass seine Reue ehrlich ist. Dieser Ansicht folgt der Richter, der in seiner Urteilsbegründung das Geschehen als "Ausnahmesituation" bewertet. Den Führerschein darf der Aichacher behalten. (bawo)
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.