Höhere Steuern aufs Wohneigentum
Höhere Sätze in Ustersbach. Es ist die erste Erhöhung seit 1997. Auch beim Abwasser ändert sich etwas
Schon im vergangenen Haushaltsjahr hat es sich angedeutet, nun steht die Gemeinde Ustersbach vor der notwendigen Steuererhöhung. Das ist keine Überraschung. Das Landratsamt hatte bereits im Haushaltsbeschluss 2014 dringend darauf hingewiesen, die Durchschnittssätze für Gewerbe- und Grundsteuern anzuheben. Bürgermeister Maximilian Stumböck verteidigt das Vorhaben: „Die derzeitigen Hebesätze für Gewerbe- und Grundsteuern wurden seit 1997 nicht mehr erhöht.“ Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus würde die Erhöhung der Grundsteuer B beispielsweise bei umgerechnet fünf Prozent liegen. „Das entspräche etwa 14 Euro pro Grundstückseigentümer“, so Stumböck.
Gemeinderat Thomas Kögel aus der Planungsgruppe der Haushaltskonsolidierung wies zudem darauf hin, dass in den Vorschlägen darauf geachtet wurde, Bürger und Gewerbetreibende gleichermaßen zu belasten. Die Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird bei einem Hebesatz von 380 Prozent pauschal auf die Einkommenssteuer angerechnet. Daher sei die Gewerbesteuer für die Gewerbetreibenden in der Regel aufwandsneutral.
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