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  3. Gersthofen: Warum ein 43-Jähriger nicht Finanzbeamter werden durfte

Gersthofen
28.11.2013

Warum ein 43-Jähriger nicht Finanzbeamter werden durfte

Ein Mann aus Gersthofen klagt gegen den Freistaat, weil er Finanzbeamter werden will.
Foto: Peter von Neubeck

Ein 43-Jähriger aus Gersthofen klagt, weil er nicht Finanzbeamter werden durfte. Er glaubt, es lag an seinem Alter.

Der Gersthofer glaubt, dass seine Prüfer wegen seines Alters voreingenommen waren. „Egal, was ich im Gespräch gesagt hätte, es wäre mir negativ ausgelegt worden“, sagte er gestern vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Gegen die jungen Mitbewerberinnen „frisch von der Schule“ hätte er keine Chancen gehabt, glaubt er. Der Mann wollte die dreijährige Ausbildung zum Steuerinspektor machen. Vom Gesetz her ist er dafür noch nicht zu alt: Bewerber dürfen maximal 45 Jahre alt sein, um eine Chance bei der bayerischen Finanzverwaltung zu haben.

Beim Gespräch habe der 43-Jährige Schwächen gezeigt

Das Einstellungsverfahren läuft seit 2006 in mehreren Stufen ab: Bewerber müssen zunächst eine Art Wissenstest absolvieren. Der 43-Jährige bestand diese Prüfung und kam im Ergebnis sogar unter die besten zehn Prozent. Anschließend wurde er mit mehreren Mitbewerbern zum Gespräch eingeladen, das im vergangenen Februar stattfand. Dabei ging es nicht nur darum, sich selbst als Person vorzustellen. Der 43-Jährige sollte auch Fallbeispiele erörtern und sich in Konfliktsituationen hineinversetzen. „Wir wollen sehen, wie unsere Bewerber an Probleme herangehen“, sagte einer der drei Prüfer des Mannes, die als Zeugen geladen waren. Genau dabei habe der 43-Jährige Schwächen gezeigt.

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