Impfen im Landkreis Augsburg: Welchen Nachweis braucht man?
Pflegende Angehörige oder vorerkrankte Menschen können sich im Landkreis Augsburg beim Impfen in eine priorisierte Gruppe eintragen. Dafür benötigen sie mehrere Nachweise.
Nach der Corona-Impfverordnung können Personen aufgrund unterschiedlicher Indikationen (zum Beispiel berufliche Gründe, gesundheitliche Gründe, Kontakt zu besonders gefährdeten Personengruppen) ein priorisiertes Impfangebot erhalten. Die Bürger müssen allerdings dafür mehrere Nachweise erbringen. Wer keinen Beleg für seine priorisierte Impfung vorlegen kann, wird vor Ort nicht geimpft und muss im Nachgang warten, bis die Kapazitäten erneut ein Impfangebot ermöglichen. Darauf weist das Landratsamt Augsburg hin.
Landkreis Augsburg: Diese Nachweise braucht man für eine Impfung
Wichtig sei, dass alle Angaben, die bei der Impfregistrierung gemacht wurden, lückenlos durch Bescheinigungen nachgewiesen werden können (zum Beispiel Lichtbildausweis, Nachweis der Risikofaktoren/Vorerkrankungen, Tätigkeits- beziehungsweise Kontaktnachweis des Arbeitgebers beziehungsweise der geschützten Einrichtung oder Person). Im Folgenden ein paar Beispiele:
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