Kinder im Augsburger Land müssen gegen Masern geimpft sein
Anders als bisher droht bei einer fehlenden Immunität gegen Masern ab dem 1. März ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Wie die Impfung kontrolliert wird.
Ab 1. März müssen Kinder, die Kitas oder Schulen besuchen, gegen Masern geimpft sein. Andernfalls droht ein Bußgeld. Für Kinder, die bereits in der Schule sind, gilt eine Übergangsfrist bis Ende Juli 2021.
Hintergrund der neuen Impfpflicht ist ein Anfang November vom Bundestag beschlossenes Gesetz, nach dem Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen müssen, dass diese geimpft sind.
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