Plus Ein Geschäft sucht eine Lücke in den Corona-Bestimmungen und scheitert. Das ist weder gerecht noch richtig.
Der Kollege, bekannt dafür, mit beiden Beinen fest im Leben zu stehen und gleichzeitig seine kreative Ader nicht verloren zu haben, brachte die Sache mit einem Scherz auf den Punkt. Der Bekleidungshändler um die Ecke müsse seine Jeans künftig nur zusammen mit einer Packung Nägel (Achtung, Baumarksortiment!) verkaufen - schon dürfe er seinen Laden aufsperren. Schuhverkäufer dagegen könnten mit Parfüms, Zahnpasta und Co. ihr Glück beziehungsweise die Lücke suchen in den sich ständig wandelnden Corona-Bestimmungen, die nun, im Zeichen der Lockerung, noch unübersichtlicher werden.
Man mag über den Billigwaren-Verkäufer Tedi und seinen Versuch, als veritabler Baumarkt durchzugehen, schmunzeln. Doch die Sache ist ernst. Zeigt das Beispiel doch bestens, wie wenig nachvollziehbar ist, wenn staatlich verfügte Geschäftsschließungen zum Zwecke des Infektionsschutzes sich daran orientieren, was in dem jeweiligen Laden verkauft wird. Konkret: Was soll am Einkauf in einem Tedi gefährlicher sein als beim Besuch im Bauhaus? Und auch das Gerechtigkeitsargument sticht nicht. Man sehe sich nur einmal die Waren an, die in vielen Drogerien angeboten werden und dankbare Abnehmer finden. Mit Drogerie hat das oft herzlich wenig zu tun.
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