Krippenplätze könnten knapp werden
Im August besteht für Eltern erstmals ein gesetzlicher Anspruch auf einen Krippenplatz. Laut Landratsamt gibt es in einigen Kommunen noch Handlungsbedarf
Von Jan Kandzora
Landkreis Augsburg Das Betreuungsangebot für Kleinkinder im Landkreis reicht möglicherweise nicht aus. Kerstin Zoch, Pressesprecherin des Landratsamtes, sagte, dass in manchen Gemeinden „noch Handlungsbedarf“ bestehe. Man sei aber zuversichtlich, allen Kindern, die eine Betreuung benötigen, auch einen Platz anbieten zu können. Das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren werde in vielen Gemeinden für das kommende Jahr hinreichend sein – trotz des starken Anstiegs an Neuanmeldungen.
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