Inzidenz unter 35: Diese Lockerungen gelten ab Samstag im Kreis Augsburg
Weil die Sieben-Tage-Inzidenz seit Tagen unter dem Schwellenwert von 35 liegt, werden die Corona-Regeln im Landkreis Augsburg gelockert. Was sich jetzt ändert.
Nach und nach werden die Corona-Regeln im Landkreis Augsburg gelockert. Weil die Sieben-Tage-Inzidenz am Donnerstag fünf Tage lang unter dem Schwellenwert von 35 lag, gelten ab Samstag neue Lockerungen. Neu ist, dass sich ab dem Wochenende wieder mehr Menschen aus verschiedenen Haushalten treffen dürfen.
Das sind die aktuellen Corona-Regeln im Landkreis Augsburg
- Kontakte Ab Samstag dürfen sich wieder bis zu zehn Menschen aus bis zu drei Haushalten treffen. Das gilt sowohl für den öffentlichen Raum als auch für private Treffen im Innen- und Außenbereich. Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig Geimpfte und Genesene sind davon ausgenommen und zählen nicht zur Gesamtteilnehmerzahl. Zusammenkünfte, die jeweils ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern oder in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden, bleiben ebenfalls unberührt.
- Gastronomie Spielt das Wetter mit, steht einem Biergartenbesuch im Augsburger Land nichts im Wege. Seitdem die Inzidenz konstant unter dem Schwellenwert von 50 liegt, gilt für den Außenbereich in der Gastronomie keine Testpflicht mehr. Wie überall gelten die allgemeinen Regeln zur Kontaktbeschränkung.
- Einzelhandel Im Einzelhandel dürfen Ladengeschäfte mit Kundenverkehr wieder regulär unter der Vorgabe öffnen, die derzeit für Geschäfte des täglichen Bedarfs gelten. Das sind die Begrenzung auf eine Maximalkundenzahl und die Einhaltung des Mindestabstands zwischen Kunden, FFP2-Maskenpflicht und die Vorlage eines Schutz- und Hygienekonzepts. Ein Termin ist nicht notwendig.
- Freizeit Kulturstätten Museen, Ausstellungen oder Gedenkstätten können ohne Termin besucht werden. Freibäder mit einem vorher vereinbarten Termin. Theater, Konzert- und Opernhäuser dürfen öffnen. Dafür muss gegebenenfalls auch die Zahl der Besucher begrenzt werden. Die Höchstzahl der Besucher für kulturelle Freiluft- und Sportveranstaltungen mit festen Sitzplätzen beträgt 250. Hotels, Beherbergungsbetriebe, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen wieder Gäste - auch Touristen - aufnehmen.
Inzidenz im Landkreis Augsburg unter 35: Landrat erfreut über Entwicklung
Landrat Martin Sailer zeigt sich erfreut über die Entwicklung der Inzidenz im Landkreis: "In kurzer Zeit haben wir erst den Schwellenwert von 100, kurz darauf die 50 und nun bereits die 35 geknackt. Dadurch, dass wir im Landkreis jetzt den letzten, niedrigen Schwellenwert unterschritten haben, sind alle möglichen Lockerungen im Landkreis Augsburg in Kraft und geben Hoffnung auf weitere Besserungen."
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