"Pension" für neun Ratten im Tierheim kostet 1104,09 Euro
Wer wird zur Kasse gebeten, wenn ein Tier im Landkreis gefunden und zum Tierheim nach Augsburg gebracht wird?
Wer wird zur Kasse gebeten, wenn ein Tier im Landkreis gefunden und zum Tierheim nach Augsburg gebracht wird? Rein rechtlich betrachtet ist die Frage ziemlich eindeutig zu beantworten. Nicht der Bürger, der das Tier gebracht hat, sondern die Gemeinde, in der es aufgefunden wurde, denn es handelt sich ja um ein "Fundtier".
Diese Regelung kann nun freilich für Auswüchse sorgen, über die möglicherweise selbst Tierschützer, vor allem aber Politiker nur noch den Kopf schütteln können. Bei der Versammlung der Bürgermeister im Landkreis Augsburg wurde folgendes Beispiel genannt:
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