Späte Rechnung für alten Sparbrief
Weil das Landratsamt einen Trick vermutet wird ein 22-Jähriger zur Kasse gebeten. Dagegen zieht er vor Gericht.
Wer vom Staat Stütze kassiert, muss offenlegen, wie viel Geld er hat. Das gilt auch für Schüler, Studenten oder Auszubildenden, die Geld nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) beantragen. Wer dabei getrickst hat, dem kann auch nach Jahren noch eine saftige Rechnung ins Haus flattern.
Seit 2005 dürfen Bafög-Ämter auf Kontodaten der Antragssteller zugreifen. Wer wissentlich oder unabsichtlich flunkerte, muss nicht nur das erhaltene Geld zurückzahlen, sondern kann auch wegen Betrugs angezeigt werden. Diesen unangenehmen Teil der gesetzlichen Regelung bekam nun ein 22-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis zu spüren.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.