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Landkreis Augsburg
14.10.2015

Späte Rechnung für alten Sparbrief

Weil das Landratsamt einen Trick vermutet wird ein 22-Jähriger zur Kasse gebeten. Dagegen zieht er vor das Augsburger Verwaltungsgericht.
Foto: Florian Rußler

Weil das Landratsamt einen Trick vermutet wird ein 22-Jähriger zur Kasse gebeten. Dagegen zieht er vor Gericht.

Wer vom Staat Stütze kassiert, muss offenlegen, wie viel Geld er hat. Das gilt auch für Schüler, Studenten oder Auszubildenden, die Geld nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) beantragen. Wer dabei getrickst hat, dem kann auch nach Jahren noch eine saftige Rechnung ins Haus flattern.

Seit 2005 dürfen Bafög-Ämter auf Kontodaten der Antragssteller zugreifen. Wer wissentlich oder unabsichtlich flunkerte, muss nicht nur das erhaltene Geld zurückzahlen, sondern kann auch wegen Betrugs angezeigt werden. Diesen unangenehmen Teil der gesetzlichen Regelung bekam nun ein 22-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis zu spüren.

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