Nach Mord in Täfertingen: Bauarbeiter wünscht eine Therapie
Plus Vor dem Augsburger Landgericht hat die Revisionsverhandlung zu einer Bluttat unter polnischen Kollegen begonnen. Eine Frage ist zentral.
Vor dem Augsburger Landgericht wird eine grausame Tat in einem Wohncontainer in Täfertingen neu verhandelt. Die Tat ist ein Mord in einer Arbeiterunterkunft. Im Februar 2019 hatte dort ein damals 33-jähriger Elektriker seinen ebenfalls erheblich alkoholisierten 24-jährigen polnischen Landsmann umgebracht. Dafür war der Arbeiter im Februar 2020 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe wegen Mordes aus Heimtücke verurteilt worden. Nachdem der Angeklagte Revision gegen das Urteil eingelegt hatte, hob der Bundesgerichtshof es in Teilen wegen Rechtsmängeln auf und verwies es an eine andere Kammer des Augsburger Landgerichts zur Neuentscheidung zurück.
Es geht um die Frage der Schuldfähigkeit
Dort muss jetzt die Frage der (eingeschränkten) Schuldfähigkeit des Elektrikers erneut beurteilt werden. Sollte solch eine Beeinträchtigung des Angeklagten festgestellt werden, könnte das Strafmaß abgeändert werden. Es könnte auch eine Einweisung in eine Entziehungsanstalt angeordnet werden – eine Maßnahme, die der alkoholabhängige Angeklagte inzwischen gemäß seiner Verteidiger wünsche, um ein abstinentes Leben führen zu können. Unstrittig ist laut Bundesgerichtshof die Beurteilung der Tat als Mord.
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