Klage von Thierhaupten abgewiesen
Verwaltungsgericht will Frage der Entschädigung der Grundstücksbesitzer nicht entscheiden
Keinen Erfolg hatte die Marktgemeinde Thierhaupten mit ihrer Feststellungsklage gestern vorm Verwaltungsgericht Augsburg. Die Kommune wollte mit dieser Klage gerichtlich klären lassen, ob die Eigentümer im Gebiet des geplanten 3,7 Millionen Euro teuren Regenrückhaltebeckens Anspruch auf Entschädigung für die Wertminderung ihrer Grundstücke haben. Denn immerhin kann es dabei für die Marktgemeinde um mehrere Millionen Euro gehen, je nachdem, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht oder nicht. Doch die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Klage von Thierhaupten als unzulässig ab. Zuständig dafür sei die Kreisverwaltungsbehörde, so Vorsitzender Richter Ivo Moll. Mehr darüber lesen Sie in der Donnerstagsausgabe der Augsburger Allgemeinen
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