
Kein Geld nach Glatteis-Sturz

Eine Frau stürzt vor einem Geschäft ins Stadtbergen. Warum das Gericht ihre Klage ablehnt.
Der Schnee glitzert auf den Feldern, der Frost zaubert faszinierende Kunstwerke – Winter ist schön. Doch das eisige Wetter macht Autofahrern und Fußgängern zu schaffen: Auf den Straßen und Wegen wird es gefährlich rutschig, immer wieder werden Menschen verletzt. Aber nicht immer gibt es dafür Schmerzensgeld. Das zeigt ein Fall aus Stadtbergen, der vor dem Amtsgericht Augsburg verhandelt wurde.
Eine Frau war vor einem Geschäft in Stadtbergen auf einer Eisfläche ausgerutscht und hingefallen. Sie hatte eine blutige Wunde am Hinterkopf, musste ins Krankenhaus und hatte noch Wochen danach Schmerzen. Deshalb klagte sie und wollte von der Eigentümerin des Anwesens 5000 Euro Schmerzensgeld. Ihre Begründung: Sie hatte die Eisfläche nicht gesehen, den Eigentümern hätte die Gefahrenstelle aber bekannt sein müssen. Das Glatteis hatte sich neben dem Eingang gebildet, weil dort ein Fallrohr endete, das Wasser vom Dach leitete.
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