Streit über den Gesundheitskiller
Wegen der illegalen Entsorgung von Asbestplatten steht ein 56-Jähriger vor Gericht. Er beteuert, von nichts gewusst zu haben.
Eine Zeit lang galt Asbest als Wunderfaser – schließlich ist das Material hitze- und säurebeständig und dämmt gut. Seit den 70er Jahren sind die Gesundheitsgefahren des Stoffs aber unbestritten. Spätestens seitdem gilt das stark krebserregende Material vor allem als Entsorgungsproblem. Für einen 56-jährigen Unternehmer stellt es nun auch ein juristisches Ärgernis dar: Weil der Mann zwei seiner Handwerker angewiesen hat, bei einer Baustelle in Stadtbergen potentiell mit Asbest verseuchte Platten zu entsorgen, muss er sich nun wegen des Verstoßes gegen das Chemikaliengesetz verantworten.
Gegen einen entsprechenden Strafbefehl legte der Mann Einspruch ein, so dass der Fall am Amtsgericht verhandelt wurde. Dabei beteuerte der Unternehmer, nicht gewusst zu haben dass es sich um belastetes Material handeln könnte. „Ich bin eigentlich im Leichtmetall tätig.“ Dass er seine Arbeiter an diesem Tag überhaupt zur Baustelle geschickt hatte, sei ein Zufall gewesen. Denn eigentlich sollte an einer anderen Baustelle gearbeitet werden – der Termin platzte aber. „Weil das Wetter so gut war und Leerlauf nicht gut für meine Arbeiter ist, habe ich sie dann zu dem Gelände geschickt, das meine Tochter gekauft hat.“ Dort sollten die beiden Männer die Dachplatten eines Gebäudes abtragen, das abgerissen werden sollte: „Es sollte eine Überraschung sein.“
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