
So will Ustersbach Ruhestörungen vermeiden

Plus Der Freistaat gewährt Ustersbach rund 166.000 Euro als Ausgleich für coronabedingte Gewerbesteuerausfälle. Außerdem ist das Vorgehen gegen Ruhestörungen Thema.
Die Vermeidung von erheblichen Geräuschimmissionen bei Luftwärmepumpen stand bei der jüngsten Gemeinderatssitzung ebenso auf der Tagesordnung wie das neue Abstandsflächenrecht der Bayerischen Bauordnung. Bei beiden Themen ging das Gremium einen eigenen Weg.
Gemeinderat Markus Kohler (CSU/Bürgerliste) hatte in der Septembersitzung gebeten, im Rahmen des Immissionsschutzes bei den Luftwärmepumpen eine andere als die bisherige Festsetzung zu formulieren. Ziel seiner Bitte war, die immissionsrechtlichen Vorgaben der technischen Anleitung einzuhalten und den Standort einer Luftwärmepumpe nicht gerade vor den Ruheräumen der Nachbarn aufzustellen. Damit sollten Ruhestörungen, insbesondere in der Nachtzeit, weitestgehend vermieden werden.
Ustersbach: Luftwärmepumpe darf nicht in Nachbars Schlafräume zeigen
Die Verwaltung schlug deshalb vor, die Aufstellung von Luftwärmepumpen grundsätzlich nur in allseits umschlossenen Räumen auf dem Baugrundstück zuzulassen. Ausnahmsweise könne davon abgewichen werden, wenn sichergestellt sei, dass der vorgesehene Aufstellungsort zu keiner Seite an vorhandene Ruheräume wie Schlafzimmer der angrenzenden Nachbarn zeige. Die Gemeinderatsmitglieder votierten einstimmig für diese Neuregelung.
Das Gesetzesvorhaben der Staatsregierung zur Novelle der Bayerischen Bauordnung sieht eine Verkürzung der Abstandsflächentiefen vor. Da die Verkürzung für alle Gebäudeseiten gilt, wird zukünftig auf das sogenannte Schmalseitenprivileg verzichtet. Der Gemeindetag empfahl deshalb den Kommunen, eine eigene Satzung zu erlassen, sofern das alte Abstandsflächenrecht auch nach dem Februar 2021 gelten solle.
Nachverdichtung ist in Ustersbach nicht überall sinnvoll
Den Wunsch nach geregelter und kontrollierter Nachverdichtung mit den Zielen der Wohnraumschaffung sowie der Flächenschonung im Außenbereich sei nachvollziehbar, meinte Bürgermeister Willi Reiter, doch nicht überall sinnvoll anzuwenden. So war sich der Gemeinderat in überwiegender Mehrheit einig, dass im ländlichen Gemeindegebiet Ustersbach die bisherigen Regelungen beibehalten werden sollten. Seine Begründung: Vor allem in unbebauten Baugebieten sollen die abstandsflächenrelevanten Gebäude, je nach zulässiger Wandhöhe, weiterhin einen größeren Abstand zur Nachbarschaft als zukünftig zulässig, einhalten müssen. Dies sei auch möglich, da im Gemeindegebiet üblicherweise die Bauparzellen generell größer vermessen werden als in bereits dicht besiedelten Ortschaften, hieß es weiter.
Dementsprechend beschloss das Gremium mit 11:1-Stimmen eine eigene Satzung unverzüglich in Kraft zu setzen. Darin heißt es, dass abweichend von der Bayerischen Bauordnung die Abstandsfläche im Gemeindegebiet außerhalb von Gewerbe-, Kern- und Industriegebieten sowie festgesetzten urbanen Gebieten eine Wandhöhe, mindestens jedoch drei Meter, betrage.
Baumfällungen in Ustersbach sind ebenfalls ein Thema
Daneben machte der Bürgermeister darauf aufmerksam, dass die Gemeinde vom Freistaat eine Ausgleichszahlung in Höhe von rund 166.000 Euro für coronabedingte Gewerbesteuerausfälle erhalten habe. Darüber hinaus wies er auf das 25-jährige Angestelltenjubiläum der Gemeinderätin Claudia Seldschopf bei der Gemeinde Ustersbach hin. Gemeinderätin Angelika Ortner (Aktive Bürger Ustersbach) thematisierte die Baumfällungen im Gemeindegebiet. Zweiter Bürgermeister Bernhard Schmid erläuterte dazu, dass die Fällungen in Absprache mit dem Landschaftspfleger Hans Marz und teilweise aus Verkehrssicherungsgründen erfolgt seien. "Nachpflanzungen sind nicht erforderlich, da bereits Jungpflanzen nachwachsen“, informierte er. Als Beispiel dafür führte er die Grotte in Ustersbach an.
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