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Justiz
18.03.2014

Arbeitslos zu sein bildet

Mit dieser Begründung streitet ein Professor aus Gersthofen vor Gericht um eine höhere Rente

1765 Euro – so viel an monatlicher Rente erhält ein ehemaliger Hochschulprofessor, seitdem er Mitte März 2007 in den Ruhestand gewechselt ist. Wenn es nach dem 71-jährigen Gersthofer geht, ist das jedoch nicht genug. Seiner Argumentation nach sind nicht alle Zeiträume, die für die Berechnung seiner Rentenansprüche relevant sind, von den Finanzbehörden berücksichtigt worden. Folglich, so seine Sichtweise, stünden ihm 1860 Euro zu. Also knapp 100 Euro mehr pro Monat. Das Finanzamt sieht das etwas anders. Die Folge: Der ehemalige Professor zog vor das Verwaltungsgericht.

Im Kern geht es um die Zeitspanne zwischen Februar 1989 und Januar 1990. Diese Zeit erachtete das Finanzamt nicht als relevant für die Rentenansprüche des Mannes. Währenddessen hatte der gelernte Architekt, der im Jahr 1989 von der damaligen DDR in die Bundesrepublik übergesiedelt war, als freischaffender Künstler gearbeitet, bevor er eine Anstellung bei der Augsburger Fachhochschule fand. Dort arbeitete er bis zum Jahr 2007 als Professor für Architektur auf dem Gebiet „Freies Gestalten“.

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