34-Jähriger nach Diebestour im Augsburger Land verurteilt
Vom aufgebrochenen Kaugummiautomaten bis zum Einbruch in eine Villa in Gersthofen: Ein Mann war wochenlang auf Diebestour im Landkreis. Nun muss er ins Gefängnis.
Mal waren es nur wenige Euro, mal Tausende: Ein 34-Jähriger war offenbar wochenlang auf Diebestour durch das Augsburger Land. Dann schnappte die Polizei den Mann mit polnischer Staatsbürgerschaft auf frischer Tat - und konnte ihm noch etliche andere Einbrüche nachweisen. Unter anderem in eine Villa in Gersthofen.
Bargeld, Zigaretten oder Büroartikel im Kreis Augsburg gestohlen
Um die Liste der Straftaten zu verlesen, brauchte die Staatsanwaltschaft lange. Insgesamt ging es bei der Verhandlung vor dem Augsburger Schöffengericht um acht Fälle. Mal war es ein Kaugummiautomat, den der 34-Jährige aufgebrochen hatte, um wenige Euro an Münzgeld zu erbeuten. Dann brach er in einen Dönerladen, einen Imbiss oder in die Keller mehrerer Firmen in Bobingen ein. Er nahm offenbar mit, was er bekommen konnte: Geld, Büroartikel, Zigaretten - oder eine Tauchpumpe. Die größte Beute machte er laut Staatsanwaltschaft in einem Kiosk. Dort fehlten nach dem Einbruch rund 7000 Euro Bargeld und eine Menge Zigaretten. Gesamtwert: rund 25.000 Euro.
Das Geld benötigte der Angeklagte offenbar, um seine Drogensucht zu finanzieren. Der 34-Jährige gestand die Taten zum allergrößten Teil. Zur Zeit der Einbruchsserie im Sommer vergangenen Jahres habe er täglich Drogen genommen, Amphetamine und Cannabis. Einen Job habe er nicht gehabt, zeitweise auch keinen festen Wohnsitz. Erst kurz vor Beginn der Diebestour sei er nach Deutschland gekommen, wie vor Gericht zur Sprache kam. Ein Gutachter skizzierte den Lebenslauf des Mannes.
Angeklagter saß in Polen schon mehrfach im Gefängnis
Demnach saß der Mann in Polen schon zwei Mal für mehrere Jahre wegen Diebstahls im Gefängnis. Zuletzt entlassen wurde der Schulabbrecher demnach im Jahr 2020. Wenige Monate kam der gelernte Schlosser nach Deutschland und arbeitete hier zunächst in einer Fleischfabrik. Doch dann startete die kriminelle Karriere des 34-Jährigen erneut. Der Gutachter bestätigte die Drogensucht des 34-Jährigen.
Richterin Teresa Freutsmiedl wollte vom Angeklagten wissen, wie er seine Ziele aussuchte. Die Antwort: "Das war alles Zufall", sagte der Angeklagte. Er habe seine Arbeit verloren, brauchte Geld für Essen - und Drogen. Doch nicht nur dafür verprasste er das Diebesgut. Nach dem Einbruch in den Kiosk im südlichen Landkreis mietete sich der Mann nach eigenen Angaben für mehrere Wochen in ein Gersthofer Hotel ein. Zu dieser Zeit habe er außerdem viel Zeit vor Glücksspielautomaten verbracht. Schnell war das Geld weg - und der nächste Einbruch folgte.
34-Jähriger bricht in Gersthofer Villa ein
Diesmal brach der 34-Jährige in eine Villa in Gersthofen ein. Wie ein Polizist vor Gericht als Zeuge aussagte, war das Gebäude zu diesem Zeitpunkt nicht bewohnt. Der Angeklagte behauptete zunächst, er sei dort lediglich eingebrochen, um seinen Drogenrausch auszuschlafen. Später gab er allerdings zu, eine Kreditkarte gestohlen zu haben. Der Polizist zeichnete hingegen ein anderes Bild. "Sämtliche Räume waren wild und wüst durchsucht worden", sagte er. Die Ermittler fanden etliche herausgerissene Schubladen. Außerdem sollen teure Lautsprecher und andere Elektrogeräte verschwunden sein. Sachschaden: Rund 12.000 Euro, schätzten die Beamten.
Letztlich ging der 34-Jährige der Polizei in Augsburg ins Netz, als er nach einem weiteren Einbruch flüchten wollte. Damals, im Herbst vergangenen Jahres, fanden die Beamten im Rucksack des 34-Jährigen unter anderem die gestohlene Kreditkarte aus Gersthofen. Auch DNA-Spuren gaben Hinweise auf weitere Taten.
Drei Jahre Haft nach Einbruchsserie im Landkreis Augsburg
Die Schuldfrage war durch das Geständnis des Angeklagten vor Gericht schnell geklärt. Nicht vergessen dürfe man allerdings die Sucht des Angeklagten, erklärte dessen Verteidiger: "Die Sucht meines Mandanten ist entscheidend, er hatte kein leichtes Leben." Der Verteidiger forderte daher, dass der Angeklagte in eine Entziehungsanstalt kommt. Auch ein Gutachter hatte zuvor eine Drogentherapie empfohlen.
Freutsmiedl verurteilte den einschlägig Vorbestraften schließlich zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Einen Teil davon wird der Mann in einer Entziehungsanstalt verbüßen, wo er eine Drogentherapie machen muss. Außerdem soll er 26.500 Euro Wertersatz zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. Gegen dieses Urteil kann der Angeklagte innerhalb einer Woche Revision einlegen.
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