Handel, Gastro, Schule, Sport: Diese Corona-Regeln gelten jetzt im Kreis Augsburg
Inzidenz über 50: Welche Folgen hat das für die Menschen im Landkreis Augsburg? Das Landratsamt Augsburg zählt die wichtigsten Regeln auf.
Im Landkreis Augsburg befindet sich die 7-Tage-Inzidenz derzeit zwischen 50 und 100. Dadurch ergeben sich durch das Inkrafttreten der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Änderungen. Darauf weist das Landratsamt in Augsburg in.
Die Corona-Regeln im Einzelhandel
Geöffnet sein dürfen unter anderem der Lebensmittelhandel, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tier- und Futtermittelläden sowie der Großhandel. Der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, ist untersagt.
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