Bürokratieabbau: Alte Meitinger Bebauungspläne werden aufgehoben
Plus Warum die Vorschriften von einst in Meitingen heute nicht mehr wichtig sind und nur noch stören.
Mit welcher Neigung und in welchem Abstand die Latten des Gartenzauns angebracht sein müssen und wie sie anzustreichen sind – derartiges ist vor vielen Jahren in alten Meitinger Bebauungsplänen geregelt worden. Im Zuge von Bürokratieabbau hatte sich der Meitinger Marktgemeinderat schon vor Zeiten mit der Frage nach der Sinnhaftigkeit seiner alten, aber immer noch geltenden Bebauungspläne beschäftigt. Jetzt wurde in der jüngsten Sitzung beschlossen, einige dieser Pläne aufzuheben.
„Unser Ältester“ betitelte Bürgermeister Michael Higl jenen Bebauungsplan mit dem bemerkenswerten Namen „Zwischen Bundesbahn und der Bundesstraße 2, im Norden begrenzt durch die Lokalbahn, im Süden durch die Staatsstraße nach Langenreichen“, eine Satzung aus dem Jahr 1963 und damit älter als viele der Meitinger Mandatsträger selbst. Higl und Bauamtsleiter Thomas Dahlmann stellten noch einmal die Ausgangslage dar: Vereinfacht gesagt haben manche Meitinger Bebauungspläne ihre Schuldigkeit getan, weil die Gebäude, deren Gestaltung sie vorgaben, längst stehen. Und sollten heute in den besagten Gebieten neue Baumaßnahmen anstehen, könne die Gemeinde per Einzelentscheidung besser reagieren, wenn nicht erst noch alte, überkommene Vorschriften (Beispiel: Zaungestaltung) abgearbeitet werden müssten. Zur Aufhebung freigegeben wurden neben dem genannten Plan „Zwischen Bundesbahn...“ auch jene mit den Bezeichnungen „Östlich der Gansfeldstraße“ sowie „Südlich des Pozauges Ringes“.
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