Betonteile auf Holzlagerplatz: So könnte ein Kompromiss aussehen
Immer noch lagern Betonteile auf einem Lagerplatz bei Reitenbuch, der eigentlich nur für Rohholz zugelassen ist. Was nun geschehen soll.
Der Antrag hat im Februar für Verwunderung und auch ein Stück Besorgnis im Gemeinderat von Fischach gesorgt. Es geht um den Holzlagerplatz direkt an den Gleisen der Staudenbahn bei Reitenbuch. Die Eigentümerin, eine Investorengruppe, hatte bei der Gemeinde einen Antrag eingereicht, den Lagerplatz umgestalten zu dürfen. Statt der Lagerung von Roh- oder Langholz sollten dort nun große Lagerhallen errichtet und Betonfertigteile gelagert werden. Vor Ort zeigt sich: Das geschieht dort bereits.
Die massiven Betonteile, wie sie etwa für den Bau von Brücken oder großen Hallen benötigt werden, liegen noch vor Ort. Dabei hatte das Landratsamt bereits im Dezember 2021 mit der Eigentümerin vereinbart, dass vorerst wieder nur Langholz auf dem Gelände gelagert werden dürfe, die Betonteile müssten innerhalb einer Frist von zwei Monaten entfernt werden. Statt die Frist einzuhalten, hatte die Investorengruppe jedoch den Bauantrag eingereicht.
Bauantrag hat die rechtliche Lage verschoben
Und damit die rechtliche Lage verschoben. Denn solange der Antrag nun in der Prüfung sei, sei eine Nutzungsuntersagung nicht möglich, sagt der Geschäftsbereichsleiter des Bau- und Umweltrechts im Landratsamt, Simon Schamberger. Genehmigungsbehörde ist in diesem Fall die Regierung von Oberbayern, die in Bayern für alle eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zuständig ist. In diesem Fall geht es um die Nähe zur Staudenbahn.
Hauptpunkt in den Verhandlungen um den Holz- oder Betonlagerplatz ist nun, dass der Bereich mitten im Landschaftsschutzgebiet liegt. Und deshalb gebe es nur zwei Möglichkeiten, so Simon Schamberger: Entweder der Plan für den Betonlagerplatz wird um die Hälfte verkleinert, oder die Eigentümerin kümmert sich um Ausgleichsflächen im Verhältnis eins zu eins, die an das Landschaftsschutzgebiet angrenzen. "Die Flächen müssen die gleiche Wertigkeit haben", stellt der Behördenleiter klar.
Zuständig ist die Regierung von Oberbayern
Auch die Regierung von Oberbayern habe gerade erst wieder darauf hingewiesen, dass das der einzig gangbare Kompromiss sei, den faktischen Betonlagerplatz in der gewünschten Form umzusetzen. Schamberger zeigt sich verhalten optimistisch, dass das Vorhaben so klappen kann. Auch Fischachs Bürgermeister Peter Ziegelmeier sagt: "Die Eigentümerin muss einen Antrag auf Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet stellen."
Weite Teile des Naturparks Augsburg - Westliche Wälder liegen gleichzeitig in einem Landschaftsschutzgebiet. Das gilt auch für den Lagerplatz mit Umladebahnhof. Doch nicht alle: So liegt etwa das nur wenige Kilometer entfernte Unternehmen Müller Milch außerhalb solch einer Fläche, ebenso das Fischacher Gewerbegebiet "Weite Eiche II" fast in Sichtweite des Betonlagerplatzes. Gewerbe ist dort möglich.
Umwelt ist nach Ansicht des Landratsamts nicht gefährdet
Allerdings: Der nötige Antrag auf Tausch der Flächen für den Landschaftsschutz liegt im Landratsamt Augsburg noch nicht vor. Diesem müsse dann der Kreistag zustimmen, sagt Simon Schamberger. Er macht auch klar: Werde der Antrag nun nicht bald eingereicht, werde die Behörde "zeitnah einschreiten". Immerhin: Eine Gefährdung der Umwelt sieht das Landratsamt durch die Lagerung der Betonteile nicht.
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