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  3. Westendorf: Nahwärmenetz: Westendorf fällt zwei wichtige Entscheidungen

Westendorf
18.04.2024

Nahwärmenetz: Westendorf fällt zwei wichtige Entscheidungen

In Westendorf soll ein Nahwärmenetz entstehen.
Foto: Demy Becker, dpa (Symbolbild)

Westendorf hat sich entschieden, welcher Bewerber den Wärmebedarf der Gemeinde aus erneuerbaren Energien decken soll.

Die Würfel für ein Nahwärmenetz in Westendorf sind gleich zweimal gefallen: Zum einen hat der Gemeinderat dazu entschieden, sich als Ort nicht an der Gründung einer Wärmegesellschaft zu beteiligen. Die Rolle der Gemeinde wird demzufolge eher passiver Natur sein, verkündete Westendorfs Bürgermeister Steffen Richter nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe. Die Gemeinde stellt also den öffentlichen Raum im Rahmen einer gemeindlichen und mit dem künftigen Versorger gestalteten Wärmeplanung bereit. 

Und auch mit welchem Bewerber die Gemeinde das Thema der Wärmebedarfsdeckung aus erneuerbaren Energien bestreiten möchte, ist nun entschieden. Das Gemeinderatsgremium hat sich für eine weitere Kooperation beim Aufbau eines Wärmenetzes mit der ortsansässigen Firma WiKa Biogas entschieden. Während die Gemeinde jetzt Wegenutzungs- und Gestattungsverträge formulieren wird, kann der beauftragte Dienstleister seinerseits das Konzept der Wärmenetzplanung bekannt machen, dafür werben und Kunden akquirieren.

Auch zu den Westendorfer Straßenausbaubeiträgen ist eine Entscheidung gefallen

Ebenfalls Thema in der Sitzung war die fiktive Abrechnung der Straßenausbaubeiträge. Auf die Bürgerinnen und Bürger, die als Anlieger der Riedstraße, der Meitingerstraße und der Gartenstraße einst Straßenausbaubeiträge in Form von Abschlagszahlen leisten mussten, kommen keine weiteren Kosten zu. Eine fiktive Endabrechnung war nötig, da die Straßen einst im Zuge der Dorferneuerung ausgebaut wurden, die noch immer nicht abgeschlossen ist, weil die Renaturierung des Schmütterles – die letzte Maßnahme der Dorferneuerung – noch nicht fertig ist, sondern gerade erst wieder neu gestartet ist. 

Konkret bedeutet das: Die Maßnahme hat im Jahr 2013 stattgefunden und wurde auch fertiggestellt. Fünf Jahre später jedoch, im Jahr 2018, wurde die Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft. Zwei Abschläge wurden den Anliegern bereits in Rechnung gestellt, die sich summenmäßig annähernd mit den Abschlussrechnungen decken. Die Differenz zwischen dem Endbetrag, der nun durch eine fiktive Abrechnung der Straßenausbaubeiträge feststeht, und den bereits eingegangenen Zahlungen liegt bei rund 20.000 Euro, die nun vom Freistaat Bayern getragen werden. 

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