Wie Zusmarshausen in Zukunft mit den Bauherren abrechnet
Plus Geld für den Bau neuer Straßen und Gehwege verlangt die Gemeinde in der Regel von den Bauherren auf den angrenzenden Grundstücken zurück. Das läuft nun aber etwas anders ab.
Zusmarshausen ändert die Satzung für Erschließungsbeiträge. Was zunächst nach trockener Materie klingt, könnte zum Beispiel die Anwohner im Leonhardiweg in Wörleschwang schon bald direkt betreffen. Denn hier stehen noch Abrechnungen aus. Erschließungsbeiträge werden einmalig erhoben, wenn zum Beispiel die Straße, der Gehweg oder die Straßenbeleuchtung im Bereich der betroffenen Bauherren erstmalig fertiggestellt ist. Bezahlen müssen das in der Regeln die Häusle- und Grundstücksbesitzer selbst. 25 Jahre hat eine Gemeinde Zeit, das Geld einzutreiben. Wie genau sie dabei vorgeht und wer nach welchen Kriterien wie viel Geld berappen muss, hat der Marktrat in Zusmarshausen jetzt neu festgelegt.
Die bisherige Satzung war nicht mehr auf dem neuesten Stand, wie es hieß. Nachdem es sich meist um Summen handelt, die wohl nur die Allerwenigsten mal eben in der Portokasse haben, zog sich die Diskussion am Ratstisch. Beschlossen wurde unter anderem, dass es in Zukunft keine Ablösevereinbarungen mehr geben soll. Mit diesen Vereinbarungen konnte die Verwaltung bislang nach bestem Wissen und Gewissen mit Haus- und Grundbesitzern vereinbaren, dass sie eine im Voraus geschätzte Summe als Erschließungsbeitrag bezahlen. Und zwar vor der endgültigen Abrechnung und oft auch bevor die Baustelle vor der Haustür beendet ist. Hier waren auch Ratenzahlungen möglich.
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