Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Stadt soll Abstellzonen für E-Scooter prüfen

Augsburg
26.11.2021

Stadt soll Abstellzonen für E-Scooter prüfen

Nicht immer sind E-Scooter in Augsburg adäquat abgestellt und können deshalb zu Stolperfallen werden.
Foto: Silvio Wyszengrad (Archivbild)

Plus Das Regierungsbündnis in Augsburg will das wilde Abstellen von E-Rollern begrenzen. Rechtlich gibt es dafür keine Handhabe, nur freiwillige Vereinbarungen wären ein Weg.

Die Stadtverwaltung soll nach dem Willen des schwarz-grünen Regierungsbündnisses Abstellzonen für E-Roller einrichten und mit den Anbietern vereinbaren, dass neben der Fußgängerzone auch in Straßen mit sehr schmalen Gehsteigen ein Abstellen von Rollern technisch unmöglich wird. Die Roller seien teils ein Hindernis für den Fußverkehr und ein Sicherheitsrisiko, wenn sie wild auf Gehsteigen abgestellt werden, so die Regierungsfraktionen in einem Antrag.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Bereits im Sommer hatte Schwarz-Grün von der Stadt gefordert, sich Gedanken darüber zu machen, wie man das Thema besser regeln könnte. Eine Möglichkeit hätte sein können, das Abstellen von E-Rollern für die Betreiber als Sondernutzung einzustufen. Solche Sondernutzungen könnten reglementiert oder gar verboten werden. Das Baureferat signalisierte jedoch, dass die Überlegung, das Abstellen von Rollern auf Gehwegen als Sondernutzung für die Betreiber einzustufen, rechtlich wackelig sei. Der Abschluss einer öffentlich einsehbaren Vereinbarung zwischen Stadt und Rollerfirmen könne aber ein guter Weg sein, so das Referat. Sie beruht aber weitgehend darauf, dass die Firmen mitziehen.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

27.11.2021

Selbstverständlich nicht in den Kanälen oder anderen Wasserläufen. Würde man ein Fahrrad so auf einer Straße abstellen wie es Rollerfahrer mit ihren Gefährten gerne auf Rad- und Gehwegen tun, dann hätte man ein Verfahren wegen gefährlichem Eingriffs in den Straßenverkehr am Hals. Und die Polizei und Ordnungsamt tun nichts. Aufschreiben, anzeigen, letzter Fahrer zahlt oder Halterhaftung. Immerhin lassen sie einen in Ruhe wenn man so ein Ding aus der Gefahrenzone schleift und anderweitig äh... abstellt.

26.11.2021

Einsammeln und Entsorgen :-)))) aber bitte nicht in den Kanälen

26.11.2021

Es ist eine Pest geworden. Pro Woche entsorge ich 2 bis 5 gefährlich abgestellte E-Scooter von Radwegen. Man fragt sich, haben die Leute kein Hirn? Quer im Radweg abgestellt. An Engstellen. Unfassbar.

Die entsprechenden Mitteilungsformulare der Betreiber sind online sehr schwer zu finden, massiv kompliziert wenn man gefährlich abgestellte Roller melden, also behelfe ich mir selbst. Spätere Nutzer oder auch Einsammler haben es dann womöglich etwas schwerer an das Gefährt zu gelangen. Offensichtlich haben weder die Nutzer noch die Betreiber ein Interesse an sozialem Verhalten, also muss man sich selber helfen.