Was bedeutet das Gerichtsurteil fürs Augsburger Klimacamp?
Plus Die Stadt Augsburg ist mit ihrer Auffassung, das Klimacamp sei keine Demonstration, vor Gericht gescheitert. Die Verwaltung schweigt noch, die Klimaaktivisten jubilieren.
Was sich am Montag in der Gerichtsverhandlung schon andeutete, ist seit Dienstag amtlich: Die Stadt hat im Streit über das Klimacamp vor Gericht zum zweiten Mal eine Niederlage erlitten. Der Bescheid der Stadt Augsburg, mit dem das Klimacamp im Juli 2020 zehn Tage nach seiner Gründung abgeräumt werden sollte, war rechtswidrig. Eine Begründung wird das Münchner Gericht noch in den kommenden Wochen liefern. Doch allzu große Tragweite hat das Urteil nicht.
Es trifft nämlich nur eine Aussage dazu, ob das Klimacamp in den ersten zehn Tagen bis zum 10. Juli 2020, als der Bescheid der Stadt zur Auflösung erging, eine Demonstration war. Eine Grundsatzklärung, ob Demos auch mehrere Jahre lang dauern dürfen und dafür öffentliche Plätze für sich beanspruchen können, wird das Urteil nicht enthalten. Allerdings haben die Münchner Richter, wie am Dienstag bekannt wurde, der Stadt offengelassen, noch in die dritte Instanz vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen. Für diese Entscheidung hätte die Stadt nach Prüfung des Urteils einen Monat Zeit. Viel zu gewinnen wäre dadurch aber auch nicht: Auch in der Revision ginge es wohl "nur" um die Rechtmäßigkeit des Bescheids vom 10. Juli.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Des zeigt mal wieder die Fähigkeit unserer Stadtregierung!!!
Hochbezahlte Juristen, aber zu Unfähigkeit richtig zu klagen!!!
Ich hab jetzt keine Lust! aber wenn man sich unser versammlungs/ Demonstrationsrecht genau anschauen würde( als städtischer Jurist hatte man ca.8 Stunden am Tag dafür bezahlt zeit) findet man bestimmt irgendwas warum man nicht dauerhaft seltsame Sperrmüllcamps errichten darf!
Man hätte als Stadt eben auch mal prüfen können was nach den ersten zehn Tagen passiert ist, aber so isses mal wieder unfassbar
!!!
wenn ein Gericht solche Aktionen unterstütz wo wirklich Müll erzeugt und nicht vermieden wird Muss man sich schon fragen was in der Ausbildung dieser Juristen schief gelaufen ist ! da nehmen Minderjährige Teil die nicht Geschäftsfähig sind ? wehr Haftet für diese Menschen wenn die sogenannten Erziehungsberechtigten es ihnen verboten haben es aber Richter erlauben ? ich bin absolut nicht dagegen das junge Menschen sich politisch betätigen , aber bitte nicht auf eine art die sie Radikalisieren tut . es ist schon sehr befremdlich wie sich die zeit verändert hat , viele der subtenant Politiker benutzen die Allgemeinheit als Selbstbedienungsladen ! sie machen Politik für ihre eigene Tasche und nicht für den willen des Volkes der sie gewählt hat ! jeder will den Klimawandel aber niemand ist bereit dafür abstriche zu machen ! eine erde die für nur mal so ungefähr 4 Milliarden Menschen geeignet ist wird derweil mit über 8 Milliarden bevölkert und jeder schreit nach mehr kindern weil ja die Fachleute fehlen der für die nicht arbeitswilligen das geld verdienen Muss . das so eine stark e Überbevölkerung unter Pandemien leidet ist doch irgendwie normal ? irgendwann werden die heutigen Supermächte sich nicht mehr ausbreiten Können und dann gibt es einen lauten knall weil einer einfach auf den falschen Knopf drückt und dann gibt es einfach einen Planeten weniger . jeder will frieden aber kaum einer ist bereit was für diesen frieden zu tun , weil er ja Nachteile haben könnte und so werden geisteskranke wie Putin immer wieder Hofiert als ihnen von der Welten Gemeinschaft in aller härte gesagt wir bis hierhin und nicht weiter sonst räumen wir dich weg !
Es ist mir unverständlich, wie die Stadt an einem "Bezug zur Meinungsbildung" zweifeln konnte, ob in den ersten 10 Tagen oder überhaupt. Wenn es ein Augsburger Symbol für Versammlungsrecht und Beitrag zur Meinungsbildung gibt, dann das Klimacamp. Gerade die vielen, teils wüsten Beschimpfungen beweisen das: diese sind Symptome derer, die das Klimacamp dazu gebracht hat, sich erstmals der Klimakrise zu stellen.
Ich finde das Urteil gut. Als 57jähriger darf es mir nicht egal sein, wie man der nachfolgenden Generation den Planeten hinterlässt.
Die CSU war seit jeher eher ein Verhinderer von Klimaschutz und hat auch die Energiewende immer nur hinausgezögert und alternative Energien teilweise sogar verhindert. Hier habe ich Hochachtung vor diesem Urteil und daher ist die Justiz hier auf der Seite derjenigen, die sich um ihre Zukunft Sorgen machen. Es ist ein Rechtsstaat und hier wurde es unter Beweis gestellt. Eine Regierung, vor allem in dieser Form, darf sich nicht alles erlauben. Hier scheint also die Demokratie doch wirklich zu funktionieren.
Ein großes Manko ist jedoch, dass die Grüne Partei hier in Augsburg wie auch in Königsbrunn mit der falschen Partei wie die CSU zusammenarbeitet und sich somit eigentlich mitverantwortlich macht. Wenn sie Eier hätten, dann müssten sie diese unpassende Koalition sofort beenden.
Das hatte das Gericht doch überhaupt nicht zu entscheiden. Und denken Sie mal drüber nach, wie Sie die Sache sehen würden, wenn dort für etwas demonstriert würde, das Sie vehement ablehnten.
In welchem "Rechtsstaat" leben wir eigentlich? Bei solchen Urteilen muss man sich nicht wundern, wenn das Vertrauen in die Justiz schwindet.
Warten Sie doch erstmal die Begründung des Gerichts ab, bevor sie unseren Rechtsstaat verurteilen. Möglicherweise haben Sie überhaupt nichts verstanden.
„In welchem "Rechtsstaat" leben wir eigentlich?“
In einem funktionierendem, offensichtlich, wo der Rechtsstaat (ohne Gänsefüßchen) nicht nach dem Nasenfaktor entscheidet.
Im Gegenteil stärkt dieses Urteil das Vertrauen in dievJustiz.
"In einem funktionierendem, offensichtlich, wo der Rechtsstaat (ohne Gänsefüßchen) nicht nach dem Nasenfaktor entscheidet."
Die Stadtregierung hat sich nicht gegen die Demonstration für den Klimaschutz gewandt, sondern gegen die Form in der Besetzung eines prominenten Platzes. Auch wenn für den VGH nur der Bescheid vom 10.07.20 (für die ersten 10 Tage der Aktion) maßgeblich ist so zeigt die Folgeentwicklung doch recht eindrucksvoll die Problematik auf.
Völlig unmaßgeblich hat für den VGH zu sein, um welche Sache es geht. Das ist eigentlich nicht schwer zu verstehen und könnte zu der Überlegung führen, ob man das für alle Anliegen so dulden möchte, so die Initiatoren nur engagiert und hartnäckig genug sind. Die 'Spaziergänger' sind ja schon mal so Fall: Egoistische Einzelinteressen, die gegen die der Gesamtgesellschaft stehen beeinträchtigen immer wieder und seit geraumer Zeit die Rechte dieser.