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  3. Augsburg: Jetzt prüft eine Anwaltskanzlei Merkles Überstundenansprüche

Augsburg
25.05.2022

Jetzt prüft eine Anwaltskanzlei Merkles Überstundenansprüche

Baureferent Gerd Merkle macht 4500 Überstunden aus seiner Zeit als städtischer Angestellter geltend.
Foto: Silvio Wyszengrad (Archivbild)

Plus Weder die Regierung von Schwaben noch der Kommunale Arbeitgeberverband geben eine Bewertung zu den Überstunden von Baureferent Gerd Merkle ab. Nun befasst sich damit eine Anwaltskanzlei.

Die Stadt Augsburg will nun die Münchner Wirtschaftskanzlei Advant Beiten mit der Prüfung der Überstundenansprüche von Baureferent Gerd Merkle (CSU) beauftragen. Wie berichtet, hatte der Personalausschuss des Stadtrats, nachdem das städtische Personalamt die Ansprüche für rechtmäßig erachtet hatte, die Auszahlung der Forderung von 200.000 Euro bewilligt, zunächst die Regierung von Schwaben aber um ergänzende Stellungnahme gebeten.

Nachdem diese sich für nicht zuständig erklärte, wollte die Stadt ein Gutachten des Kommunalen Arbeitgeberverbandes, der aber auch abwinkte. Einige Fragen seien nicht in ausreichender Tiefe zu beantworten, weil der Arbeitgeberverband im Tarifrecht sattelfest ist, zum Wahlbeamtenrecht aber nicht so große Berührungspunkte habe, so die Argumentation des Verbandes. Nun soll die Großkanzlei aus München, die international tätig ist, die Angelegenheit beurteilen. Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) hatte zuletzt betont, dass die Stadt transparent in der Sache handeln wolle und darum diese Schritte gehe. Die Stadt erklärte gleichwohl, dass man die Ansprüche aufgrund der Personalvereinbarungen für rechtmäßig halte.

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Die Diskussion ist geschlossen.

26.05.2022

Man muss sich eindeutig fragen, zu was die Verantwortlichen der Stadt denn überhaupt in der Lage sind bzw. was oder wie sie Entscheidungen treffen können! Zuerst wird die Angelegenheit durch die Stadt für rechtmäßig erklärt, dann wird aber doch die Regierung von Schwaben zu einer Entscheidung - Stellungnahme - gefordert, was natürlich abgelehnt wird. Sodann wird eine private Anwaltskanzlei mit bzw. zu einer entsprechenden Stellungnahme beauftragt, für eine Angelegenheit die in alleinige KKompetenzder Stadt fällt und wewelcheit Entscheidung des Personalausschusses aber schon als sachlich richtig anerkannt wurde Was also folglich soll das Ganze? Scheinbar will und kann man hier keine Verantwortung tragen bzw. fühlt man sich nicht in der Lage, alleinig, was eine der ureigendsten Aufgaben wäre, eine Entscheidung mit Folgemaßnahmen zu treffen. Bleibt als Resumee die Frage, was bzw. wofür hat man solch kommunal Verantwortliche gewählt?