Klage gegen Fußgängerzone in der Maxstraße: Anlieger bekommen recht
Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag zweier Anlieger gegen den Verkehrsversuch stattgegeben. Bis Mitte August muss die Maxstraße wieder für Autos freigegeben werden.
Das Augsburger Verwaltungsgericht hat am Freitag einem Eilantrag von zwei Anliegern stattgegeben, die sich gegen die im Rahmen eines Verkehrsversuchs in der Maximilianstraße in Augsburg eingerichtete Fußgängerzone wenden. Bis auf wenige Ausnahmen sind Autos seit einigen Wochen aus einem kurzen Teilstück der nördlichen Maximilianstraße ausgeschlossen. Offen ist aktuell, wie die Stadt auf diese gerichtliche Entscheidung reagiert.
Die Stadt Augsburg hatte in der nördlichen Maximilianstraße, in der Dominikanergasse, der Wintergasse und im Apothekergässchen eine Fußgängerzone eingerichtet, dauern sollte der Versuch von Mai bis Ende April 2024. Gegen den Versuch wehrten sich zwei Anlieger mit einer Klage. Ihre Grundstücke liegen in der verkehrsberuhigten Zone.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Die Zeitbegrenzung für Anlieger und Lieferverkehr sind lächerlich. Also ein Anlieger darf nur zwischen 19 und 10 Uhr mit dem Auto weg- oder zurückfahren. Was wenn er um 16 Uhr Feierabend hat und mit dem Auto nach Hause will? Oder ein Hotelgast darf nicht nach 22 Uhr zum Hotel? Wozu diese Zeitbegrenzung? Schade, dass das Konzept so wenig durchdacht ist.
>>Oder ein Hotelgast darf nicht nach 22 Uhr zum Hotel?<<
Aber natürlich darf er. Die Zufahrt zum Maximilians-Parkhaus liegt außerhalb der Fußgänferzone.
Das ist so eine Provinzposse. In weit größeren Städten klappt es doch auch, Straßen in der Innenstadt vom Autoverkehr zu befreien, trotzdem gehen weder Einzelhandel noch Gastronomie zu Grunde. S. nur als ein Beispiel die Sendlinger Straße in München, dazu gibt es eine Case Study des UBA, hier abrufbar: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/366/dokumente/factsheet_best_practice_muv_muenchen.pdf
Das ist doch noch nicht das Ende vom Lied. Jetzt setzt erst Mal eine heftige Diskussion im schwarz- grünen Bündnis in der Stadtregierung ein. Wenn es schlecht läuft für den Max, Versuch . dürfen alle Anschaffungen für die Begegnungsmeile Maxstr. ins Lager wandern und damit weiteren Umgestaltungsversuchen auf Zeit in der Innenstadt der Hahn abgedreht sein. Damit ist auch dem Radfahrerbegehren ein paar hundert Parkplätze ersatzlos zu streichen die Haltekelle gezeigt worden. Mal schaun, was jetzt die Frau OB jetzt macht.
"Sie berufe sich darauf, dass es in der Maximilianstraße in den vergangenen Jahren vermehrt zu großen Menschenansammlungen gekommen sei, bei denen sich viele Personen auf der Fahrbahn aufgehalten hätten und in Zusammenhang mit verstärktem Alkoholkonsum eine Vielzahl von Gefahren entstanden seien."
Diese Begründung für einen verkehrsberuhigten Bereich ist echt der Hammer. Dann werden die Autobahnen nachdem sie von der LG besetzt wurden künftig auch zur verkehrsberuhigten Zone?
Ich bin nicht per se gehen eine Fußgängerzone in der Maxstraße. Aber entweder sie ist rechtlich möglich und begründbar oder man muss es bleiben lassen.
Geht halt nicht: einfach mal absperren und schauen was passiert. Vorher rechtlichen Rat einholen wäre schon mal sinnvoll gewesen. Jetzt hat man nochmals die Chance das ganze sinnvoll zu planen und umzusetzen. Als Radfahrer bin ich eh dagegen. Wenn ich vom Roten Tor in die Innenstadt will ist jetzt fast alles Schritttempo. Da fahr ich schneller in die Peripherie zum Einkaufen. Und wenns dann weiter wird nehm ich halt wieder das Auto, wie früher.
Richtige Entscheidung! Diese Fußgängerzone hat nicht nur die Anlieger in ihren Rechten verletzt, sie diskriminiert auch sämtliche schwerbehinderten Menschen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum jeder Hotelgast einem schwerbehinderten bessergestellt ist. Die Hotelgäste dürfen immer rein fahren (soviel zum Thema keine paar Schritte laufen wollen), die Schwerbehinderten nur zu den Lieferzeiten. Was für ein Schildbürgerstreich. Ich frage mich nur, was dieser ganze Unsinn nun den Steuerzahler kostet? Dafür hätte man in den Schulen und Schwimmbädern einiges machen können.
Schön für die Anwohner, dass sie jetzt die Maximilianstraße wieder für sich und ihre privilegierten rollenden Blechkisten alleine haben. Ok die Autoposer kommen als Bereicherung des Stadtviertels wieder zurück.
Wer hier Geld verschwendet hat, sind die zwei, die geklagt haben, weil sie auf andere neidisch sind. Niemand wird gezwungen, in der Altstadt zu leben. Auf dem Land ist für überzeugte Autofahrer fast unbegrenzt Platz, das Wohnen ist sogar preiswerter. Für mobilitätseingeschränkte Menschen hätte sich eine Ausnahmeregelung gefunden.
Vielleicht wird die Maximilanstraße noch zur Spielstraße, durch die alle im Schrittempo fahren dürfen.
>>Diese Fußgängerzone hat nicht nur die Anlieger in ihren Rechten verletzt, ...<<
Welche denn? Ich bin Anlieger und im Gegenteil fühlte ich mich z. B. in meinem Recht auf Unversehrtheit meiner Gesundheit bestärkt, wie der Parkplatzsuchverkehr wegfiel und die Autoposer sich eine andere Spielwiese suchen mussten. Man sollte den Posern die Adressen der beiden Querköpfe geben…
>>… sie diskriminiert auch sämtliche schwerbehinderten Menschen. …"
Wegen der 200 Meter? Hören's bitte auf mit dem Quatsch! Diskriminiert etwa die Annastraße Sie? Ned wirklich, oder?
sie diskriminiert auch sämtliche schwerbehinderten Menschen.
"Wegen der 200 Meter? Hören's bitte auf mit dem Quatsch! Diskriminiert etwa die Annastraße Sie? Ned wirklich, oder?"
Bevor Sie hier so einen Sch... schreiben, setzen Sie sich in einen Rollstuhl und versuchen Sie OHNE Hilfe vom Dom zu St. Ulrich und zwischen Rathausplatz und St. Ulrich die Maxstraße zu überqueren. Solange Sie dass nicht versucht haben, brauchen Sie mit mir nicht weiter darüber zu diskutieren. Die Annastraße hat ein Pflaster, das absolut Rollstuhlgerecht ist, die Maxstraße auf der gesamten Länge nicht!!
>>Bevor Sie hier so einen Sch... schreiben, setzen Sie sich in einen Rollstuhl und versuchen Sie OHNE Hilfe vom Dom zu St. Ulrich und zwischen Rathausplatz und St. Ulrich die Maxstraße zu überqueren.<<
An der Situation hat sich mit der Einrichtung der 200 Meter zusätzlicher Fußgängerzone eigentlich nix geändert, außer daß Sie sich auf 200 Metern mehr die Straße nicht mit den rollenden Verkehr teilen müssen. Also eine Verbesserung, nicht?
Ich bekomme aber mehr und mehr den Eindruck, Ihnen geht's nur ums Nölen, was eigentlich gar nix mit der Fußgängerzone zu tun hat.
Wenn Ihnen die Rechte Schwerbehinderter so wichtig wären, würden Sie sich für barrierefreien ÖPNV einsetzen - und nicht gegen 200 m Fußgängerzone agitieren. Viele Schwerbehinderte können und dürfen nicht mit dem Auto fahren, für die ist der ÖPNV viel wichtiger. Erstaunlicherweise sehe ich auch ständig Rollstuhlfahrer in der Tram. Aber die öffentlichen Verkehrsmittel sind wohl unter Ihrem Niveau. Wie leider oft beobachtbar: Größtmögliche Optimierung des eigenen Komforts ohne Rücksicht auf die Interessen der Gemeinschaft.
"Wenn Ihnen die Rechte Schwerbehinderter so wichtig wären, würden Sie sich für barrierefreien ÖPNV einsetzen - und nicht gegen 200 m Fußgängerzone agitieren"
Erstens: Hier agitiert niemand gegen etwas
Zweitens: der ÖPNV in Augsburg ist mitnichten barrierefrei (z.B. Haltestelle Rathaus....)
Drittens: Einer Vielzahl der schwerbehinderten Menschen ist aufgrund der Behinderung nicht in der Lage, den ÖPNV zu benutzen
So eine Äußerung kommt nur von Menschen, die von Behinderungen keine Ahnung haben!
Diese zwei Anwohner sollte man dann auch an ihre rechte und Pflichten erinnern, in Sachen Umweltschutz, Bevölkerungszusammen halt, Sicherung und Rettung der wertvollen und Bedeutung Wichter Häusern und Denkmäler. Außerdem sollten sich die zwei Kläger mal die letzten Monate anschauen wie gut es von der Augsburger Bevölkerung angenommen worden ist.
Aber Hauptsache nicht an Zeiten halten wollen, und keine Parr Schritte laufen wollen.
Und unsere Richter heutzutage, sind einfach weich und nicht mehr kompetent, und geben 2 Parteien recht, das ist unsozial!!!
Hier geht es um Eigentum, und nicht um Verstaatlichung durch den Bürger, dass er auf Grundstücken sein Unwesen walten kann.
Mir hat es keinen Mehrwert gebracht. Ich fand nicht, das es auf den Bänken Aufenthaltsqualität hatte. Zum schlendern sind die Gehwege breit genug. Das Geld wäre besser in eine Umgestaltung des Rathausplatzes investiert worden.
Vielleicht waren es garkeine Anwohner? Es heißt nur Anlieger, vielleicht war es nur jemand, der mit dem E-Scooter zum Picnic wollte.
Jau, die Menschmassen unter Alkoholeinfluss, die für die Einrichtung der Sperrung herhalten mussten, diesen sicherlich der Sicherung und Rettung wertvoller Häuser und Denkmäler. Vor allem die Badeanstalt Herkulesbrunnen.
Die Richter fühlen sich halt ihrem Amte verpflichtet und der Rechtsordnung...
Waren Sie's Christina?
Auch eine Ansicht: Richter sind nicht kompetent weil sie entegen einer narrow minded Ansicht entscheiden. Ich nehme mal an, daß die Gerichte Vorteile in Kenntnissen Jurisprudenz haben.
>>Ich nehme mal an, daß die Gerichte Vorteile in Kenntnissen Jurisprudenz haben.<<
Es gibt genug Gegenbeispiele und/oder Urteile, die in einer anderen Instanz aufgehoben wurden.
@ Maja S.: Nein ich war's nicht. Aber ich würde es gut verstehen. Augsburg ist sehr sehr sparsam mit dem Schild "Elektro-Kleinstfahrzeuge frei". Eigentlich kenn ich kein einziges. Darum sind E-Scooter auch die einzigen Fahrzeuge, die nicht in der Konrad-Adenauer-Allee fahren dürfen.