Die Dachgaube kostet ein paar tausend Euro. Die neue Halle 2 auf dem Messegelände ist mit Kosten von 23,5 Millionen Euro veranschlagt. Auf den ersten Blick ein großer Unterschied, doch beide Bauprojekte verbindet eines: Bei der Stadt Augsburg muss dafür ein Bauantrag eingereicht werden, der genehmigt werden muss. Im Jahr 2018 wurden 1391 Bauanträge eingereicht, in diesem Jahr sind es bislang 920.
Nach Auskunft der städtischen Bauverwaltung beläuft sich die durchschnittliche Laufzeit des Genehmigungsverfahrens auf vier Monate – sofern die Antragsunterlagen vollständig vorliegen. Bestandteil des Genehmigungsverfahrens sind unter anderem die Stellungnahmen unterschiedlicher städtischer Ämter, abhängig vom jeweiligen Bauantrag. Das ist gängige Praxis.
Augsburg macht keine Ausnahme
Auch wenn die Digitalisierung auf vielen Ebenen immer weiter fortschreitet, gilt nach wie vor das Prinzip, dass ein Bauantrag bei der Stadt Augsburg in Papierform einzureichen ist. In der späteren Bearbeitung läuft dann vieles digital. Aber: Einfach mal auf den Knopf drücken und den Antrag per Computer versenden, das ist nicht möglich.
Damit macht Augsburg jedoch keine Ausnahme. Diese Vorgabe gilt bayernweit. Zunächst muss der Freistaat generell die Voraussetzungen schaffen, um eine vollständige digitale Bearbeitung zu ermöglichen. Augsburgs Baureferent Gerd Merkle sagt, „es wäre nicht zielführend, wenn jede Bauaufsichtsbehörde hier unabgestimmt eigene Wege beschreiten würde. Es ist sinnvoll, dem Bürger landesweit eine einheitliche Lösung für die digitale Einreichung zu bieten“.
Dass dafür Notwendigkeit besteht, hat das bayerische Kabinett im Vorjahr erkannt. Im Mai 2018 wurde eine Reihe von Entscheidungen getroffen, die auch die Bau- und Immobilienbranche betreffen. Unter anderem soll die digitale Baugenehmigung auf den Weg gebracht werden. Ein Schnellschuss ist damit jedoch nicht verbunden, wurde betont. Zunächst soll dieses neue digitale Baugenehmigungsverfahren wegen seiner Komplexität erst einmal in ausgewählten staatlichen unteren Bauaufsichtsbehörden (Landratsämtern) als Pilotprojekt anlaufen. Nach Auswertung der ersten Erfahrungen soll es aber mittelfristig an allen staatlichen unteren Bauaufsichtsbehörden in Bayern eingeführt werden, hieß es im Vorjahr.
"Vorbereitung einer vollständig digitalisierten Einreichung des Bauantrags"
Dennoch strebt die Stadt Augsburg schon jetzt eine Verbesserung der digitalen Bearbeitung von Bauanträgen an. Die geplante Neuerung besteht zunächst darin, die Antragsunterlagen nach Eingang einzuscannen, um sie dann digital über die sogenannte E-Akte allen beteiligten Fachstellen gleichzeitig zur Verfügung zu stellen. Den großen Zeitgewinn versprechen sich die Verantwortlichen dadurch nicht, da sollte man realistisch bleiben, heißt es. Es gehe vielleicht um eine Verkürzung von einer Woche bis zwei Wochen. Das Ganze hat einen anderen Hintergrund. Merkle: „In erster Linie dient dieser Schritt bereits der Vorbereitung einer vollständig digitalisierten Einreichung des Bauantrags, die mittelfristig als Service für den Bürger geplant ist.“
Bauherren, die über ihren Architekten den Bauantrag einreichen, werden sich aber bis zur kompletten Digitalisierung noch gedulden müssen. Geplant ist, dass die digitalen Bauakten bis spätestens Ende 2022 ermöglicht werden.
Knackpunkt sind gegenwärtig noch einige offene Fragen. Da geht es zum Beispiel darum, wie mit Nachbarunterschriften zu verfahren ist, die jetzt noch handschriftlich auf Plänen vorliegen müssen. Wie sieht es später aber mit eingescannten Unterschriften aus? Ein anderer Punkt: Auf welchem Weg und in welchem Format werden dann künftig digital Unterlagen eingereicht werden? Denkbar wäre eine zentrale Stelle über das Bayernportal. Alternativen sind die Gemeinden direkt und die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Stadtdirektor Frank Pintsch, der bei der Stadt unter anderem für die Digitalisierung zuständig ist, sieht in digitalen Bauakten eine Verbesserung gegenüber dem jetzigen Verfahren. Generell müsse jedwede Form der städtischen Digitalstrategie geprüft werden: „Alle Projekte, die wir im Kontext der Digitalisierung begleiten und voranbringen, müssen sich daran messen lassen, ob sie unseren Auftrag der Daseinsfürsorge für alle Bürger fördern.“ Auch könnten beispielsweise ältere oder eingeschränkte Menschen weiterhin alle Leistungen in Anspruch nehmen, die sie aus technischer Sicht nicht überfordern, sagt Stadtdirektor Pintsch. Hier stehe auch Oberbürgermeister Kurt Gribl im Wort.