Waffendeal an der A8: Mann nach Kopfschuss freigesprochen
Ein Mann will seine Waffen verkaufen, mit dem Käufer trifft er sich auf dem Pendlerparkplatz in Adelzhausen. Dann kommt es zum Drama. Nun ist ein Urteil gefallen.
Die Tat, über die jetzt eine Strafkammer des Landgerichts zu urteilen hatte, sorgte im Sommer 2017 für Aufsehen. Ein Münchner Unternehmer, der nach Brasilien auswandern will, bietet auf einer Internetplattform seine Jagdwaffen zum Kauf an. Darunter ist eine Glock-Pistole, für die ein Interessent 400 Euro bietet. Doch der verabredete Übergabeort, ein Autobahnparkplatz an der A8 bei Adelzhausen, ist ein Hinterhalt. Als der 42-Jährige dort eintrifft, aus seinem Auto steigt, zielt ein 19-jährigen Mann mit einer Armbrust auf ihn, schießt, ohne zu treffen. Als beide Männer im Zweikampf am Boden liegen, kann der Münchner seine Pistole ziehen. Er schießt dem Täter in den Kopf.
Nicht sein Angreifer, sondern er als der Überfallene stand jetzt in Augsburg vor Gericht, angeklagt wegen schwerer Körperverletzung. Den zunächst erhobenen Vorwurf des versuchten Totschlags - der 42-Jährige saß deswegen drei Monate in U-Haft - hatte die Staatsanwaltschaft im Zuge der Ermittlungen fallen gelassen. Am Mittwoch konnte der Unternehmer endgültig aufatmen. Die dritte Strafkammer des Landgerichts hat ihn von jeglicher Schuld freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von 16 Monaten gefordert. Der Staat muss dem Unternehmer, er ist Informatiker, laut dem Gerichtsurteil außerdem für die erlittene Haftzeit und für das Jahr, als er freikam, aber Deutschland nicht verlassen durfte, eine Entschädigung zahlen.
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