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05.11.2007

Anwalt auf der Anklagebank

Ein Rechtsanwalt wird gemeinhin als "Organ der Rechtspflege" bezeichnet. Von ihm wird erwartet, dass er sich rechtstreu verhält. Doch ab und zu geraten auch Advokaten ins Visier der Justiz, wenn sie sich im Paragrafen-Gestrüpp verheddern.

Dass der Wind im Gerichtssaal ein wenig heftiger pfeift, wenn man auf der Anklagebank sitzt, musste jetzt ein 47 Jahre alter Rechtsanwalt aus der schwäbischen Provinz schmerzlich am eigenen Leib verspüren.

Der Jurist, der sich vor allem mit dem Baurecht beschäftigt, kommt mit seiner neuen Rolle als Angeklagter gar nicht zurecht. Wie üblich hat er seine schwarze Anwaltsrobe - auch ein Zeichen der Würde - angezogen.

Da kommt er bei Amtsrichterin Gabi Holzer gerade recht. "Ziehen Sie Ihre Robe aus. Sie sind hier nicht Verteidiger, sondern Angeklagter", fordert ihn die Richterin unmissverständlich auf. "Aber ich verteidige mich doch selbst", wirft der Jurist ziemlich kleinlaut ein. Nichts hilft. Die Robe muss runter.

Kuriose Vorgeschichte

Offenbar seiner eigenen Unkenntnis strafrechtlicher Vorschriften hat es der Jurist zu verdanken, dass er in die Mühlen der Justiz geraten ist. Staatsanwalt Dr. Christian Schernitzky hat ihn der "üblen Nachrede" angeklagt. Das Vergehen des Advokaten ist seltsam und kurios. In einem Prozess vor dem 30. Senat des Oberlandesgerichts in Augsburg vertrat er einen Ehemann im Unterhaltsprozess gegen dessen Ex-Ehefrau.

Eines Tages flatterte dem Präsidenten des Senats eine "vertrauliche Mitteilung" des jetzt angeklagten Juristen auf den Tisch, in der dieser den gegnerischen Rechtsanwalt des Betrugs und der Unterschlagung von knapp 300 000 Euro bezichtigte. Der Senatspräsident nahm - wie es seine Pflicht war - den "vertraulichen" Hinweis zu den Akten, so dass die Betrugsvorwürfe allgemein ruchbar wurden. Der beschuldigte Anwalt der Gegenseite erstattete Strafanzeige.

Im Prozess beharrt der Advokat auf seinen Vorwürfen: "Mein Kollege hat sich strafbar gemacht. Und ich wollte den Richter nur darauf hinweisen, dass er diesem Betrug nicht aufsitzt." Für Amtsrichterin Gabi Holzer ist der Fall klar. Da der 30. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in dem Unterhaltsstreit ein inzwischen rechtskräftiges Urteil gefällt habe, seien die Betrugsvorwürfe des Angeklagten gegenüber seinem Kollegen aus der Luft gegriffen und schlichtweg unwahr.

Die Konsequenz: Der 47-Jährige habe sich der "üblen Nachrede" schuldig gemacht. Das Urteil: 3500 Euro Geldstrafe (50 Tagessätze zu 70 Euro). Der Anwalt aus der Provinz - sichtlich genervt - versteht die juristische Welt nun überhaupt nicht mehr.

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