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Augsburg
13.05.2013

"Arbeitsverbot" für schwangere Musikerinnen

Die Hornistin Barbara Vogler darf nicht mehr in den Orchestergraben, weil es das Mutterschutzgesetz so vorsieht.
2 Bilder
Die Hornistin Barbara Vogler darf nicht mehr in den Orchestergraben, weil es das Mutterschutzgesetz so vorsieht.
Foto: Marcus Biesecke

Weil das Mutterschutzgesetz Lärmgrenzen festlegt, dürfen zwei Mitarbeiterinnen nicht mehr in den Orchestergraben. Sie wehren sich.

Diese Woche geht Carolin Nordmeyer in Mutterschutz, bald kommt ihr drittes Kind zur Welt. Es ist eine unkomplizierte Schwangerschaft, die 37-Jährige fühlt sich wohl. Auf dem Dirigentenpult allerdings hat man die zweite Kapellmeisterin des Theaters Augsburg seit Monaten nicht gesehen: Sie darf keine Produktion mehr leiten, weil es das Mutterschutzgesetz so vorsieht.

Nordmeyer hat zwar einen Antrag auf Weiterbeschäftigung gestellt, doch das Gewerbeaufsichtsamt lehnte ihn ab. Hintergrund: Laut Mutterschutzgesetz darf ein Ungeborenes nur einem begrenzten Lärmpegel ausgesetzt werden, bei Orchestermusikerinnen liegt er bei 85 Dezibel. Ein Wert, der im Theater bei bestimmten Produktionen zeitweise überschritten wird.

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