
Infektpraxis am Glaspalast Augsburg ist wieder geschlossen

Die Infektpraxis beim Augsburger Glaspalast sollte in der Corona-Krise für medizinische Entlastung sorgen. Die Kassenärztliche Vereinigung sieht nun keinen Bedarf mehr.
Mitte November 2020 hatte die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) eine Infektpraxis beim Augsburger Glaspalast eingerichtet, die in der Corona-Krise für medizinische Entlastung sorgen sollte. Diese Praxis wurde zum Jahresende wieder geschlossen, wie die KVB am Donnerstag mitteilte. "Das Patientenaufkommen dort war nicht sehr hoch", sagt ein Sprecher.
Die Infektpraxis Augsburg am Glaspalast sei am 31. Dezember vormittags zum letzten Mal geöffnet gewesen und dann geschlossen worden, so die KVB. Grund sei die gute Versorgung durch die niedergelassenen Haus- und Fachärzte in Augsburg und daher das geringe Patientenaufkommen in der Infektpraxis.
Was Patienten in Augsburg beachten sollten
Patienten mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Husten, Halsschmerzen können im neuen Jahr außerhalb der normalen Praxisöffnungszeiten die normalen Bereitschaftspraxen in und um Augsburg aufsuchen, so die KVB. Das Personal vor Ort steuere die Verteilung der Besucher. Patienten sollten allerdings einige Regeln beachten.
Aufgrund der angespannten Corona-Lage ist nur in Ausnahmefällen auch Begleitpersonen der Zugang zur Bereitschaftspraxis gestattet - etwa bei Kindern, älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung. Wenn Patienten vermuten, dass sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben, oder Grippesymptome zeigen, sollten sie nach Angaben der KVB immer erst ihre Arztpraxis beziehungsweise außerhalb der Praxisöffnungszeiten die Telefonnummer 116117 anrufen.
Corona: Nur nach telefonischer Anmeldung zum Arzt
Patienten sollten bei Verdacht auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus auf keinen Fall ohne vorherige telefonische Anmeldung zu einem niedergelassenen Arzt oder in eine Bereitschaftspraxis gehen, um sich und andere zu schützen. Zudem bittet die KVB die Patienten darum, bei ihrer Kontaktaufnahme alle erforderlichen Informationen, etwa zu Krankheitsanzeichen oder zu einem Kontakt mit einer positiv auf Corona getesteten Person, bereitzuhalten.
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist zu unterscheiden von der notärztlichen Versorgung. Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen sei stets der Notarzt unter der kostenfreien Rufnummer 112 zu verständigen, so die KVB.
Eine Übersicht über alle Bereitschaftspraxen in Schwaben gibt es online unter www.bereitschaftsdienst-bayern.de/Schwaben. (eva)
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