Kinderbetreuung in Augsburg: Eine Klage schafft keine neuen Kita-Plätze
Eltern haben einen Anspruch auf Kita-Plätze für ihre Kinder. Doch auch wenn sie ihn einklagen, ändert das oft nichts.
Wenn Eltern ihr Recht auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte einklagen, so tun sie das kaum aus Freude am Prozessieren. Sie beschreiten den Rechtsweg, weil sie ihr Kind gegenüber Gleichaltrigen benachteiligt sehen oder weil sie dringend einen Platz benötigen, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Auch in diesen Monaten gehen in Augsburg in vielen Familien Wiedereinstiegspläne ins Berufsleben den Bach hinunter, weil die Versorgung des Nachwuchses nicht gewährleistet ist.
Kita-Plätze: Kläger können "nur" mit Schadenersatz rechnen
Da mag der Gang vors Gericht eine verständliche Reaktion sein. Doch selbst wenn die Kläger erfolgreich sind, können sie allenfalls mit Schadenersatz rechnen, aber nicht mit einem Platz. Denn eine Klage erhöht nicht das Angebot, auch wenn damit ein Auftrag an die Kommunen einhergeht, mehr Plätze zu schaffen.
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