Klage gegen Flughafenausbau abgewiesen
Die Start- und Landebahn des Flughafens Augsburg kann verlängert werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage von zwei Anwohnern abgewiesen. Sie befürchten eine Erhöhungder Lärmbelastung.
München/Augsburg (AZ) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Donnerstag in München die Klage von zwei Anwohnern gegen den Ausbau des Augsburger Flughafens abgewiesen. Eine Revision gegen diese Entscheidung wurde nicht zugelassen.
Zur Begründung führte das Gericht nach Angaben einer Sprecherin an, die Kläger hätten als Lärmbelästigte keinen juristischen Anspruch, die Aufhebung des Planfeststellungsverfahrens zu fordern (Az.: 8 A 06.40018). Sie hatten gegen die geplante Verlängerung der Start- und Landebahn geklagt. Gegen diese VGH-Entscheidung können die Kläger jetzt nur noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
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