Kontrolle von Radlern löst Streit aus
Radfahrer Ulf Jakob fühlt sich gegenüber den Autofahrern benachteiligt. Der Ordnungsreferent widerspricht aber, dass Autofahrer im Augsburger Straßenverkehr besser wegkommen.
Fahrradstadt 2020, das will Augsburg werden. Radfahrer Ulf Jakob hat da ganz andere Erfahrungen gemacht. Er fühlt sich von den städtischen Ordnungskräften gegenüber Autofahrern krass benachteiligt. Jakob war über den Steg am Hochablass geradelt, 15 Euro Strafe musste er deswegen zahlen. Was ihn störe, beschrieb Jakob in einem Leserbrief, sei, dass zeitgleich Autofahrer, die ihr Fahrzeug unberechtigt am Eiskanal geparkt hatten, mit einem blauen Auge davonkamen. Weil Autofahrer gleich wegfuhren, stellten die Polizeibeamten keinen Strafzettel aus. Für Jakob ist klar: Radler werden in der Autostadt Augsburg strenger kontrolliert als Autofahrer.
Radfahrer werden durch den kommunalen Ordnungsdienst kontrolliert
Ordnungsreferent Dirk Wurm widerspricht. Seit Sommer 2009 würden in Augsburg durch den kommunalen Ordnungsdienst Radfahrer kontrolliert, die sich verkehrsordnungswidrig verhalten. Autofahrer im fließenden Verkehr würden nur in verkehrsberuhigten Bereichen durch den Ordnungsdienst kontrolliert. Wurm: „Naturgemäß sind es somit mehr Radfahrer, die entweder mündlich oder entgeltlich verwarnt werden. Strenger sind die Kontrollen daher auf jeden Fall nicht.“
Vor Ort wird entschieden: unentgeltliche Verwarnung oder ein Verwarngeldangebot
Dass es in den Sommermonaten am Hochablass vermehrt Kontrollen der Radler gibt, hängt mit Beschwerden von Fußgängern, Rollstuhlfahrern und Eltern mit Kinderwagen zusammen, erläutert Wurm. Zur besagten Aktion, bei der Jakob zahlen musste, sagt der zuständige Referent: „Am 21. und 22. Mai wurden dort insgesamt 65 Radfahrer kontrolliert. Davon wurden 60 mündlich, unentgeltlich verwarnt. Lediglich fünf mussten ein Verwarngeld entrichten.“ Im übrigen seien die städtischen Mitarbeiter gehalten, mit Fingerspitzengefühl vorzugehen: „Vor Ort wird im Einzelfall entschieden, ob eine unentgeltliche Verwarnung ausreichend ist oder ein Verwarngeldangebot gemacht wird.“ Dies sei vor allem bei uneinsichtigem Verhalten oder bei Vorsatz der Fall. Wurm: „Dass trotzdem der ein oder andere Bürger sich zu Unrecht verwarnt fühlt, bleibt nicht aus, ist aber nicht die Regel.“ Was die Polizei bewogen habe, bei deren Kontrolle ein Auge zuzudrücken, könne er nicht beurteilen, sagt Wurm. (möh)
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