Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Plötzlich erhielt sie keine Rente mehr: Augsburgerin irrtümlich für tot erklärt

Augsburg
30.07.2021

Plötzlich erhielt sie keine Rente mehr: Augsburgerin irrtümlich für tot erklärt

Ana Plecko hatte vorübergehend keine Rente mehr erhalten. Die Augsburger war irrtümlich für tot erklärt worden.
Foto: Silvio Wyszengrad

Plus Als Ana Plecko keine Rente mehr ausgezahlt wird, bekommt sie den ersten Schreck. Der zweite folgt beim Anruf bei der Rentenversicherung - die Augsburgerin wurde für tot erklärt.

Inzwischen hat sich Ana Plecko beruhigt. Ihr Konto ist jetzt wieder im Plus. Aber lachen kann sie über den Vorfall auch mit etwas zeitlichem Abstand nicht. Zu sehr musste sich die Rentnerin aufregen. Wer wird schon gerne für tot erklärt. Der Augsburgerin ist das passiert. Den morbiden Irrtum bemerkte die 71-Jährige erst, als sie Ende April zur Bank ging und die Kontoauszüge holte. Da fuhr ihr der Schreck in die Knochen. Pleckos Konto war leer, die monatliche Renteneinzahlung war nicht eingegangen. "Und das Geld, das ich außerdem noch drauf hatte, war auch weg." Das gibt es doch gar nicht, habe sie sich gedacht. Völlig ratlos sei sie gewesen. Als Plecko am Telefon bei der Rentenversicherung nachfragt, wird die Geschichte nicht besser. "Sie sind am 31. Oktober 2020 gestorben", sei ihr am Telefon vorgehalten worden.

"Was?", habe die Rentnerin ungläubig ausgerufen. Schließlich fühlte sie sich quicklebendig. "Ich dachte, da macht sich jemand einen Spaß mit mir." Das könne nicht sein, habe sie gesagt. "Doch, doch", sei ihr am anderen Ende der Leitung entgegnet worden. Ana Plecko meint, sie sei wie erstarrt gewesen. Ihre Rente sei nicht üppig, sie müsse davon Miete, Strom und Lebensmittel zahlen. Es gehe sich gerade so aus. Für die Witwe beginnt nun die Arbeit, zu beweisen, dass sie durchaus am Leben ist. Denn wie sich weiter herausstellte, war sie auch bei der Krankenkasse abgemeldet.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

31.07.2021

Hier sollte die Frau ordentlich entschädigt werden, für den Schreck, Ärger und Kosten und nicht darauf sitzenbleiben. Ein guter Anwalt würde da schon was ähnliches, wie Körperverletzung oder so finden.
Ohne Kosten, wird Nachlässigkeit auch nicht bekämpft.

Im umgekehrten Falle würden unser Ämter entsprechende Zahlungsaufforderungen mit den üblichen Drohungen verschicken?

Aber mit den Bürgern kann man es halt machen ....

31.07.2021

Nein, Frau Plecko wurde nicht für tot erklärt. Es gab eine Verwechslung aufgrund einer vorgelegten Sterbeurkunde einer anderen Person.

Für tot erklärt werden nur verschollene Personen nach dem Verschollenheitsgesetz. Dazu muss ein Antrag gestellt werden, den hat es hier mit Sicherheit nicht gegeben.

Auch im Zusammenhang mit der Feststellung, dass eine Person tot ist, nicht mehr wiederbelebt werden konnte, liest man diesen Unsinn immer wieder, statt zu berichten, dass der Arzt den Tod festgestellt und bescheinigt hat.

Dass man das umgangssprachlich so sagt, mag sein, aber ich halte es nicht für angebracht, wenn ein Informationsmedium falsche Termini verwendet und damit die falsche Bedeutung untermauert.

Es ist halt nicht das selbe, weil es wie gesagt, für eine irrtümliche Todeserklärung einen Antrag gebraucht hätte, bei dem sich sehr schnell herausgestellt hätte, dass Frau Plecko noch lebt, da sie - genau - nicht verschollen ist.